VORSICHT!
Bevor Sie den Gangwahlhebel aus der
Stellung PARK bewegen, müssen Sie die
Zündung in den Modus ON/RUN (Ein/
Start) schalten und das Bremspedal
durchtreten. Andernfalls kann dies zu
einer Beschädigung des Gangschalters
führen.
Überdrehen Sie den Motor AUF KEINEN
FALL, wenn Sie aus der Stellung PARK
oder NEUTRAL (Leerlauf) in einen
anderen
Gangbereich
dadurch der Antriebsstrang beschädigt
werden kann.
Prüfen Sie die folgenden Anzeigen, um
sicherzustellen, dass sich das Getriebe
richtig in der Stellung PARK befindet:
Wenn Sie den Ganghebel in die Stellung
PARK bringen, drücken Sie die Verriege-
lungstaste am Schalthebel, und drücken
Sie den Hebel ganz nach vorn bis zum
Anschlag.
Beachten Sie die Gangbereichsanzeige
des Getriebes. Sie muss sich in der Stel-
lung PARK (P) befinden.
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Stellen Sie bei freigegebenem Bremspedal
sicher, dass der Gangwahlhebel nicht aus
der Stellung PARK bewegt wird.
REVERSE (Rückwärtsgang) (R)
Diese Stellung dient dazu, das Fahrzeug
rückwärts zu bewegen. Schalten Sie den
Gangwahlhebel erst dann in die Stellung
REVERSE (Rückwärtsgang), nachdem das
Fahrzeug still steht.
NEUTRAL (N)
schalten,
da
Diese Stellung wird verwendet, wenn das
Fahrzeug längere Zeit bei laufendem Motor
steht. In dieser Stellung kann der Motor
angelassen werden. Ziehen Sie die Feststell-
bremse fest an, und schalten Sie das
Getriebe in Stellung PARK, wenn Sie das
Fahrzeug verlassen müssen.
WARNUNG!
Lassen Sie das Fahrzeug auf keinen Fall in
NEUTRAL (Leerlauf) rollen und schalten
Sie keinesfalls die Zündung aus, um das
Fahrzeug
bergab
rollen
Derartige Praktiken können sich negativ
auf die Verkehrssicherheit auswirken und
schränken Ihre Möglichkeiten ein, schnell
auf
wechselnde
Verkehrs-
Fahrbahnbedingungen zu reagieren. Sie
können möglicherweise die Kontrolle über
das Fahrzeug verlieren und einen Unfall
verursachen.
VORSICHT!
Abschleppen, Rollen und jede andere
Bewegung
des
Fahrzeugs
Schalthebelstellung NEUTRAL (Leerlauf)
kann schwere Getriebeschäden zur Folge
haben.
Siehe „Schleppen im Freizeitbereich" in
„Start
und
Betrieb"
„Abschleppen
eines
fahruntüchtigen
Fahrzeugs" in „Pannenhilfe".
zu
lassen.
oder
bei
und
unter