18.2 Außerbetriebnahme
• Hauptschalter (1) ausschalten (Stellung 0)
Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter (1) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.
• Inertgaszufuhr abstellen:
VD23: Inertgas/Luft-Zufuhr über das Feindosierventil (4) abstellen
VD53, VD115: Inertgaszufuhr über das Feindosierventil (6) abstellen
Ist der Inertgasanschluss geöffnet, kann Inertgas in den Vakuumtrockenschrank und weiter in die Um-
gebungsluft gelangen.
Inertgas in hoher Konzentration.
Lebensgefahr durch Ersticken.
Einschlägige Vorschriften für den Umgang mit diesen Gasen einhalten.
Bei Außerbetriebnahme des Vakuumtrockenschranks Inertgaszufuhr abstellen:
Ventil (4) bzw. (6) schließen.
• Vakuumpumpe ausschalten. Brechen des Vakuums gemäß Kap. 14.2.
• Gerät vom Stromnetz trennen. Netzstecker ziehen.
• Vakuumanschluss entfernen (Kap. 4.2).
• Inertgasanschluss und Druckminderer entfernen (Kap 4.3).
Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.
Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 18.3 bis 18.5 entsorgen.
18.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß Anhang I der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für
ausschließlich gewerbliche Nutzung" (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammel-
stellen abgegeben werden.
Die Geräte tragen das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und Balken) zur
Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August 2005 in der
EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß Richtlinie 2012/19/EU und ElektroG getrennt zu
entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Umweltschutzgründen wieder-
verwertet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerä-
tegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) entsorgen oder kontaktieren Sie den
BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) organi-
siert.
VD (E2.1) 03/2019
WARNUNG
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