Vorsichtshinweise und Anmerkungen
Ausfuhrkontrolle.
Leica Camera AG wird keinen Teil
der Daten oder jegliches direktes
Produkt der Daten von irgendwoher
exportieren, außer unter Einhaltung der
zutreffenden Ausfuhrgesetze, -regeln und
-bestimmungen und mit allen Lizenzen und
Genehmigungen, die von diesen gefordert
werden, einschließlich, aber nicht darauf
beschränkt, der Gesetze, Regeln und
Bestimmungen, die vom Office of Foreign
Assets Control des U.S. Department of
Commerce und vom Bureau of Industry
and Security des U.S. Department of
Commerce verwaltet werden. In dem
Umfang, in dem derartige Ausfuhrgesetze,
-regeln und -bestimmungen NT eine
Einhaltung seiner Verpflichtungen im
Rahmen dieser Vereinbarung zur Lieferung
oder Verteilung der Daten verbieten, ist ein
solches Versagen als entschuldbar und
nicht als Verletzung dieser Vereinbarung
zu betrachten.
Gesamte Vereinbarung.
Bei diesen Bestimmungen und
Bedingungen handelt es sich um die
gesamte Vereinbarung zwischen der Leica
Camera AG (und den Lizenzgebern des
Unternehmens sowie deren Lizenzgebern
und Zulieferanten) und Ihnen bezüglich
des hierin genannten Gegenstandes, und
diese Vereinbarung löst alle ggf. vorher
bestehenden schriftlichen oder mündlichen
Vereinbarungen bezüglich des hierin
genannten Gegenstandes zwischen den
Parteien dieser Vereinbarung in ihrer
Gesamtheit ab.
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