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Miller HF 5000 Betriebsanleitung Seite 39

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Inhaltsverzeichnis

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Diese Garantiebestimmungen ersetzen alle vorhergehenden MILLER-Garantien und sind die ausschließlich
gültigen Garantiebestimmungen, ohne daß weitere Garantien ausdrücklich oder implizit enthalten wären.
GARANTIEBESTIMMUNGEN −
Gemäß
festgelegten Bestimmungen
garantiert
Products Italy S.r.l., dem ursprünglichen Einzelhändler, daß
jedes neue MILLER-Gerät, welches nach dem oben
angeführten Gültigkeitsdatum erworben wird, zum Zeitpunkt
der Auslieferung durch MILLER frei von Material- und
Herstellungsmängeln war.
DIESE
AUSDRÜCKLICH
ANSTELLE
ALLER
AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GARANTIEN,
EINSCHLIESSLICH
DER
GARANTIEN
MARKTFÄHIGKEIT UND TAUGLICHKEIT.
Innerhalb der unten angeführten Garantiezeiten wird
MILLLER alle in der Garantie enthaltenen Teile oder
Komponenten,
bei
denen
Verarbeitungsmängel auftreten, reparieren oder ersetzen.
MILLER muß innerhalb von dreißig (30) Tagen nach
Auftreten eines derartigen Defektes oder Mangels
benachrichtigt werden, woraufhin MILLER Anweisungen zur
Durchführung
von
Schritten
geben
Inanspruchnahme der Garantieleistungen auszuführen
sind.
MILLER wird Garantieansprüche für die unten angeführten
Teile bei Auftreten eines derartigen Defektes innerhalb der
Garantiezeiten anerkennen. Alle Garantiezeiten beginnen
mit dem Datum, an dem die Ausrüstung an den
ursprünglichen Einzelhandels−Käufer ausgeliefert wurde
oder nach maximal 18 Monaten, nachdem die Ausrüstung an
einen internationalen Großhändler versand wurde.
1.
5 Jahre auf Teile − 3 Jahre auf Verarbeitung
*
Originale Hauptstromgleichrichter gilt nur für SCR's
Dioden und separate Gleichrichterkomponenten.
*
Inverter (nur Ein− und Ausgangsgleichrichter)
2.
3 Jahre — Teile und Verarbeitung
*
Transformator/Gleichrichter-Stromquellen
*
Stromquellen zum Plasmalichtbogenschneiden
*
Halbautomatische und automatische Drahtvor−
schubsysteme
*
Inverter Stromquellen (wenn nicht anders festge-
legt)
*
Wasserkühlsysteme (eingebaut)
*
Motorbetriebene Schweißgeneratoren
(BEACHTE: Die Motoren unterliegen der
Garantieleistung ihrer Hersteller.)
3.
2 Jahre — Teile und Verarbeitung
*
Motorbetriebene Schweißbrenner (mit Ausnahme
von "Spoolguns")
*
Prozeßregler
*
RFCS Fussfernregler
*
IHPS-Antriebsquellen und Kühlersystem
*
Wasserkühlsysteme (nicht−eingebaut)
*
HF-Einheiten
*
Fahrwerke/Anhänger
*
Nachrüstung (kundenseitig)
(HINWEIS: Nachrüstungen werden unter True BlueR
für die verbleibende Garantiezeit des Produktes-
behandelt, in dem sie eingebaut sind, oder für min-
destens ein Jahr − je nachdem, welche Periode
länger ist.)
4.
1 Jahr — Teile und Verarbeitung, falls nicht anders an-
gegeben.
*
DC 253 & 403 Gleichrichter (April 06>)
*
Migmatic 171 (April 06>)
5.
6 Monate — Batterien
6.
90 Tage auf Teile
*
MSG-Brenner
*
Induktive Heizelemente− und abdeckungen
Gültig ab 1. Januar 2009
den
unten
*
Fernregelungen
ITW
Welding
*
Zubehörsätze
*
Ersatzteile (Arbeitszeit ausgenommen)
*
Spoolmate, Spoolguns
*
Plane, Abdeckung
Die Garantiebestimmungen der MILLER True Blue
GARANTIE
GILT
Garantie gelten nicht für:
ANDEREN
1.
Verschleißteile wie Kontaktdüsen,
FÜR
Schneiddüsen, Relais oder Teile, die aufgrund nor−
maler Abnutzung versagen.
2.
Teile, die von MILLER eingebaut, doch von Anderen
Material-
oder
hergestellt werden, wie z.B. Motoren oder Gewerbezu-
behör. Diese Teile unterliegen den Herstellergarantien.
3.
Geräte, die von einer anderen Partei außer MILLER mo-
difiziert wurden, oder Geräte, die falsch installiert, falsch
wird,
die
zur
betrieben oder, gemessen an Industrienormen, falsch
verwendet wurden, oder Geräte, an denen nicht die not-
wendigen Wartungsarbeiten durchgeführt wurden, oder
Geräte, die für Arbeiten verwendet wurden, die außer-
halb des für die Geräte bestimmten Bereiches liegen.
MILLER PRODUKTE SIND BESTIMMT FÜR DEN
VERKAUF UND FÜR DIE VERWENDUNG DURCH
GEWERBLICHE/INDUSTRIELLE
PERSONEN,
WARTUNG VON SCHWEISSGERÄT GESCHULT UND
ERFAHREN SIND.
Im Falle eines durch diese Garantiebestimmungen
gedeckten Garantieanspruchs wird MILLER nach eigenem
Ermessen ausschließlich eine der folgenden Maßnahmen
setzen: (1) Reparatur; oder (2) Austausch; oder, wenn von
MILLER in
autorisiert, (3) die Rückerstattung der vernünftigen Kosten
für Reparatur oder Austausch in einer autorisierten
MILLER-Werkstätte;
Kaufpreises
vernünftige Wertverminderung aufgrund des tatsächlichen
Gebrauchs) bei Rücksendung der Güter auf Kosten und
Gefahr des Kunden. Reparatur oder Austausch werden
entweder im MILLER-Werk in ITW Welding Products Group
Europe, oder in einer von MILLER bestimmten autorisierten
MILLER-Servicewerkstätte durchgeführt. Daher wird kein
Ersatz für Transportkosten jeglicher Art gewährt.
IM VOM GESETZ ZULÄSSIGEN AUSMASS STELLEN DIE
HIERIN
FESTGEHALTENEN
EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN ABHILFEMITTEL
DAR. IN KEINEM FALL KANN MILLER FÜR DIREKTE,
INDIREKTE, BESONDERE,
AUFTRETENDE
(EINSCHLIESSLICH
GEMACHT WERDEN, UND ZWAR WEDER DURCH
VERTRAG,
IRGEND EIN ANDERES RECHTLICHES MITTEL.
JEDE DURCH IMPLIZIERUNG, ANWENDUNG VON
GESETZ,
GESCHÄFTSGANG
AUSDRÜCKLICHE GARANTIE UND JEDE IMPLIZIERTE
GARANTIE ODER DARSTELLUNG FÜR LEISTUNG UND
JEDES
RECHTSMITTEL
SCHADENERSATZFORDERUNG
ANDERES
BESTIMMUNG,
IMPLIZIERTEN
ODER EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK IM
HINBLICK AUF ALLE VON MILLER EINGEBAUTEN
GERÄTE SIND AUSGESCHLOSSEN UND WERDEN VON
MILLER NICHT ANERKANNT.
ANWENDER
DIE
IN
DER
VERWENDUNG
entsprechenden Fällen schriftlich dazu
oder
(4)
Rückerstattung
oder
Gutschrift
für
diesen
(abzüglich
ABHILFEMITTEL
ODER
NACHFOLGEND
BESCHÄDIGUNGEN
GEWINNVERLUST)
HAFTBAR
SCHADENERSATZFORDERUNG
HANDELSBRAUCH
ODER
NICHT
HIERIN
ENTHALTENE
FÜR
VERTRAGSBRUCH,
ODER
IRGENDEIN
RECHTSMITTEL
AUSSER
DIESER
EINSCHLIESSLICH
JEDER
GARANTIE
FÜR
MARKTFÄHIGKEIT
milan_warr_ger2009−05
UND
UND
des
DIE
NOCH
DEN

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