Eingeschränkte ausdrückliche Garantie der TLV
Vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkungen versichert die TLV CO., LTD., eine
Gesellschaft nach japanischem Recht („TLV"), dass die von ihr, von der TLV
International Inc. („TII") oder von einer ihrer Konzerngesellschaften mit Ausnahme der
TLV Corporation (einer Gesellschaft nach dem Recht der Vereinigten Staaten von
Amerika) vertriebenen Produkte (nachstehend „die Produkte") durch die TLV gemäß
den von ihr für die jeweiligen Teilenummern veröffentlichten Technischen Daten
(nachstehend „die Technischen Daten") konstruiert und gefertigt wurden und keinerlei
Verarbeitungs- und Materialmängel aufweisen. Die Partei, von der die Produkte
erworben wurden, wird im Folgenden als „der Verkäufer" bezeichnet. Für Produkte oder
Komponenten (nachstehend „die Komponenten"), die von unverbundenen Dritten
hergestellt wurden, gewährt die TLV über eine etwaige Fremdherstellergarantie hinaus
keinerlei Garantie.
Ausnahmen von der Garantie
Diese Garantie gilt nicht für Defekte oder Störungen infolge von:
1. unsachgemäßem Versand, unsachgemäßer Installation, Handhabung etc. durch
Dritte, die nicht zum Personenkreis von TLV, TII, TLV-Konzerngesellschaften
oder von TLV ermächtigten Dienstleistern gehören;
2. Schmutz, Abbrand, Rost etc.;
3. unsachgemäße Demontage oder Remontage oder unzureichende Inspektion
und Wartung durch Dritte, die nicht zum Personenkreis von TLV, TLV-
Konzerngesellschaften oder von TLV ermächtigten Dienstleistern gehören;
4. Naturkatastrophen, Naturgewalten oder höhere Gewalt;
5. Missbrauch, falscher Gebrauch, Unfälle oder anderen Gründen, die sich der
Kontrolle von TLV, TII oder TLV-Konzerngesellschaften entziehen;
6. unsachgemäßer Aufbewahrung, Wartung oder Reparatur;
7. den mit den Produkten gelieferten Anweisungen oder den üblichen
Branchengepflogenheiten zuwiderlaufender Bedienung der Produkte;
8. zweckfremder Verwendung;
9. mit den Technischen Daten unvereinbarer Verwendung;
10. Verwendung der Produkte mit gefährlichen Flüssigkeiten (Flüssigkeiten, die
weder Wasserdampf, Luft, Wasser, Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid noch
Inertgase (wie Helium, Neon, Argon, Krypton, Xenon, Radon etc.)) sind;
11. Nichtbefolgung der Anweisungen in der TLV-Gebrauchsanweisung für das
Produkt.
Gültigkeitsdauer der Garantie
Die Garantie gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Auslieferung der
Produkte an deren ersten Endbenutzer. Ungeachtet der obigen Bestimmungen sind
Ansprüche im Rahmen dieser Garantie innerhalb von drei (3) Jahren nach der
Auslieferung an den Erstkäufer geltend zu machen, falls der Erstkäufer und der erste
Endbenutzer nicht identisch sind.
Jegliche hier nicht ausgeschlossene implizite Garantie, die von Rechts wegen
entsteht, einschließlich der impliziten Garantie der Marktgängigkeit und der
Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck, sowie jegliche hier nicht ausgeschlossene
ausdrückliche Garantie gelten nur gegenüber dem Erstkäufer und sind auf ein (1)
Jahr nach dem Versand durch den Verkäufer beschränkt.
Einschränkung der Rechtsbehelfe
Der einzig zulässige Rechtsbehelf im Rahmen dieser Garantie sowie im Falle jeglicher
ausdrücklicher Garantie oder implizierter Garantien, die hier nicht ausgeschlossen sind
(einschließlich der impliziten Garantie der Marktgängigkeit und der Tauglichkeit für
172-65775G-01 (JH3LH-X) 7 Februar 2023
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