Allgemeines
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Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät „Rasengitter Verlegezange" (RGV-9/9) ist ausschließlich geeignet zum Greifen von Rasengittersteinen
(40x60cm u. Öffnung von 9x9cm mit Abstand von 20/20cm.) ( Abb. 1) und kann entweder von Hand
angehoben (durch 2-Mann am Handtragegriff), oder mittels Schlupf oder Kette an ein Trägergerät angehängt
(Ladekran, Minibagger, etc.) werden.
Mit diesem Gerät (RGV-9/9) lassen sich 1 bis 5 Greifgüter (Rasengittersteine) gleichzeitig verlegen.
Dieses Gerät ist serienmäßig mit folgenden Elementen ausgestattet:
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universell einstellbarer Greifbereich
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Einhängebolzen für Anschlagmittel (Kranhaken, Schlupf etc.) an Trägergerät/Hebezeug.
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Wechselautomatik zur vollautomatischen Umschaltung von „voll" auf „leer".
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Handtragegriff ( für 2 Mann Bedienung) um 90° drehbar
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Adapter mit Greifbacken (für 9x9 cm)
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Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz unter
Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen u. den der Konformitätserklärung verwendet werden.
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Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
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Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich eingehalten
werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
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das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist, sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet und die zu
hebenden Lasten für das Heben geeignet sind.
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
Abb. 1
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