Schäden, die zurückzuführen sind auf:
•
Kraftstoffablagerungen im Einspritzsystem, welche durch
Standzeiten oder falschen/verunreinigten Kraftstoff verursacht
werden. (EINSPRITZSYSTEMREINIGUNG-UND EINSTELLARBEI-
TEN SIND GRUNDSÄTZLICH VON DER GEWÄHRLEISTUNG AUS-
GESCHLOSSEN).
•
Den Einbau von Teilen von fremder Seite oder Bemühungen
•
Des Benutzers, den Schaden selbst zu beheben.
•
Die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen. -Schäden, die
durch Steinschlag, Hagel, Streusalz.
Industrieabgase, mangelnde Pflege, ungeeignete Pflegemittel usw.
entstanden sind. Unterlassene Instandhaltungsaufwendungen: War-
tungen, Einstellarbeiten, Reparaturen, Instandsetzungen.
Folgende Bauteile, ausgenommen eindeutige Material-bzw. Herstel-
lungsfehler (z.B. Bruch, falscher Zusammenbau):
•
Bauteile, die während der normalen Wartungsarbeiten ausge-
wechselt werden (z.B. Luftfilter, Öl, Zündkerze, Bremsflüssigkeit).
Bauteile, die der Abnutzung unterliegen z.B. Kupplung, Bremsbe-
läge, Variomatik, Antriebsriemen, Verkleidundungsteile.
•
Kabel, Lenkkopflager, Radlager, Lampen, Sicherungen, Sitzbank-
dichtungen, Aufkleber, Auspuff, Reifen, Batterie, Haupt- und
Seitenständer, Sitzbank, Anlasserfreilauf, Bremszug, Bedien- und
Schaltereinheiten, Gaszug, Stoßdämpfer, Tachowelle und Tacho-
schnecke.
•
Alle LED-Lichter werden erst ausgetauscht, sofern mehr als 25%
der LEDs beschädigt sind.
Nicht unter die Gewährleistung fallen Kosten für Wartungs-, Überprü-
fungs- und Säuberungsarbeiten.
Firenze - Gewährleistungsbedingungen
Durch UV-Strahlung ausgeblichene Lackteile stellen keinen Gewähr-
leistungsfall dar.
I.
Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend ge-
macht werden für Mängel, die im ursächlichen Zusammenhang mit
der nicht oder nicht termingerecht ausgeführten Inspektion stehen.
II.
Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungs-
anspruch obliegt dem Hersteller.
III.
Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird
nicht gewährt.
5.
Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt,
wenn sie unverzüglich nach Feststellung des Mangels an die
Firma Alpha-Mobil Vertriebsges. mbH erhoben werden.
6.
Durch eine ausgeführte Gewährleistung wird die Gewährleis-
tungsdauer weder erneuert, noch verlängert.
7.
Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der Bun-
desrepublik Deutschland.
8.
Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur
dann gültig, wenn sie vom Hersteller schriftlich bestätigt sind.
9.
Bei technischen Fragen oder im Gewährleistungsfall (unbedingt
Fahrgestellnummer angeben) steht Ihnen unsere Service-Hotline
zur Verfügung.
10. Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der
Kaufbeleg vorzulegen und die vorgeschriebenen Inspektionen
durch Rechnungen und das abgestempelte Inspektionsheft nach-
zuweisen.
Wir gewähren grundsätzlich keine Mobilitätsgarantie! Gewährleis-
tung beginnt ab Werkstatt.
22