Für Deutschland finden Sie hierzu Informationen in den FAQ's
auf unserer Website.
Die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs
führt zum Erlöschen der Gewährleistung.
Der Roller ist für den Betrieb mit Fahrer und Beifahrer für den
Einsatz
im
Straßenverkehr
ausgelegt.
Die
zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bzw. 45 km/h darf nicht
überschritten werden.
Alle Eingriffe zur Steigerung der Leistung/Geschwindigkeit,
sowie das ,,Tunen" von Motoren bzw. Controllern ist
ungesetzlich. Sie gefährden lhre eigene Sicherheit. Außerdem
wird die Betriebssicherheit sowie die Lebensdauer lhres
Fahrzeugs verringert und es erlöschen Versicherungsschutz, die
EG-Übereinstimmungsbescheinigung
(COC)
sowie
die
Gewährleistung.
Die Änderung oder Modifizierung des Nummernschildträgers,
der Beleuchtungsgruppen, akustischen Anzeigen und des
Rückspiegels sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht
erlaubt und führen zum Erlöschen der Gewährleistung und des
Versicherungsschutzes.
Die
Änderung
der
Fahrgestellnummer
ist
straf-
und
verwaltungsrechtlich verfolgbar und der Besitzer wird haftbar
gemacht.
Es ist illegal unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder
bestimmten Medikamenten zu fahren. Verstöße
ziehen rechtliche Konsequenzen nach sich.
Sicherheit:
Vor jeder Fahrt:
Der Roller muss auf seine Verkehrssicherheit überprüft werden.
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