„Sicherheitshinweise"
2.9
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber des Reinluftentstaubers RLA muss sein Personal regelmäßig zu folgenden Themen schulen:
Beachtung und Gebrauch der Betriebs- und Montageanleitung, sowie der gesetzlichen Bestimmungen.
Bestimmungsgemäßer Betrieb des RLA-Gerätes.
Ggf. Beachtung der Anweisungen des Werkschutzes und der Betriebsanweisung des Betreibers.
Verhalten im Notfall
2.10
Entsorgung Verpackung
Bei der Entsorgung der Verpackung ist nach den zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen, einschlägigen,
örtlichen Umwelt- und Recyclingvorschriften Ihres Landes und Ihrer Gemeinde vorzugehen.
Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vorbehalten!
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