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Pflichten Des Betreibers; Entsorgung Verpackung - Holzkraft RLA Serie Betriebsanleitung

Reinluftabsauganlagen
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„Sicherheitshinweise"
2.9

Pflichten des Betreibers

Der Betreiber des Reinluftentstaubers RLA muss sein Personal regelmäßig zu folgenden Themen schulen:
Beachtung und Gebrauch der Betriebs- und Montageanleitung, sowie der gesetzlichen Bestimmungen.
Bestimmungsgemäßer Betrieb des RLA-Gerätes.
Ggf. Beachtung der Anweisungen des Werkschutzes und der Betriebsanweisung des Betreibers.
Verhalten im Notfall
2.10

Entsorgung Verpackung

Bei der Entsorgung der Verpackung ist nach den zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen, einschlägigen,
örtlichen Umwelt- und Recyclingvorschriften Ihres Landes und Ihrer Gemeinde vorzugehen.
Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vorbehalten!
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