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7 Garantiebedingungen

Als Käufer eines Exquisit-Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen aus
dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie zu
den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während der
ersten 6 Monate beseitigt der Kundendienst Mängel am Gerät unentgeltlich.
Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich
ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der
Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen) oder bei Gemeinschaftsnutzung
durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist
vorzulegen). Während der ersten 6 Monate beseitigt der Kundendienst Mängel am Gerät
unentgeltlich. Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für
Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet
nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw. Installation
oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden aufgrund von
chemischer bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale
Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie
defekte Glühlampen.
Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, die aufgrund von Transportschäden
zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere
besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit-
Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese
Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch eine qualifizierte Fachkraft mit unseren
Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in der
Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht
wurden, erbringen wir Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen
Garantiebedingungen. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann,
wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch
geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
• Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu
bezahlen.
• Wird ein Gerät überprüft bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt,
berechnet der Kundendienst Anfahrts- und Arbeitspauschalen.
• Die Beratung durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich
• (s. Kapitel „Ersatzteile / Kundenservice").
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