Grundlegende Sicherheitshinweise
2.6 Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich
TR-Electronic
Auftragsbestätigung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind
ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen
zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Mess-Systems.
Unsachgemäße Montage, Installation, Inbetriebnahme und Programmierung des
Mess-Systems.
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten am Mess-System durch unqualifiziertes
Personal.
Betreiben des Mess-Systems bei technischen Defekten.
Eigenmächtige vorgenommene mechanische oder elektrische Veränderungen am
Mess-System.
Eigenmächtige durchgeführte Reparaturen.
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
2.7 Organisatorische Maßnahmen
Die mitgeltenden Dokumente müssen ständig am Einsatzort des Mess-Systems
griffbereit aufbewahrt werden.
Ergänzend zu den mitgeltenden Dokumenten sind allgemeingültige gesetzliche
und
Umweltschutz zu beachten und müssen vermittelt werden.
Die jeweils gültigen nationalen, örtlichen und anlagenspezifischen Bestimmungen
und Erfordernisse müssen beachtet und vermittelt werden.
Der Betreiber hat die Verpflichtung, das Personal auf betriebliche Besonderheiten
und Anforderungen hinzuweisen.
Das mit Tätigkeiten am Mess-System beauftragte Personal muss vor
Arbeitsbeginn die Montageanleitung, insbesondere das Kapitel "Grundlegende
Sicherheitshinweise", gelesen und verstanden haben.
Das Typenschild, eventuell aufgeklebte Verbots- bzw. Hinweisschilder auf dem
Mess-System müssen stets in lesbarem Zustand erhalten werden.
Keine mechanischen oder elektrischen Veränderungen am Mess-System, außer
den in den mitgeltenden Dokumentationen ausdrücklich beschriebenen,
vornehmen.
Reparaturen dürfen nur vom Hersteller, oder einer vom Hersteller autorisierten
Stelle bzw. Person vorgenommen werden.
TR-Electronic GmbH 2010, All Rights Reserved
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gelten
die
"Allgemeinen
GmbH.
Diese
bzw.
mit
sonstige
verbindliche
TR - ECE - BA - DGB - 0075 - 06
Geschäftsbedingungen"
stehen
dem
Betreiber
dem
Vertragsabschluss
Regelungen
zur
Unfallverhütung
der
Firma
spätestens
mit
der
zur
Verfügung.
und
zum
Printed in the Federal Republic of Germany
02/14/2018