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Gewährleistung Und Haftung; Organisatorische Maßnahmen - TR-Electronic 80 Serie Gesamt-Bedienungsanleitung

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Grundlegende Sicherheitshinweise
2.6 Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich
TR-Electronic
Auftragsbestätigung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind
ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen
zurückzuführen sind:
 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Mess-Systems.
 Unsachgemäße Montage, Installation, Inbetriebnahme und Programmierung des
Mess-Systems.
 Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten am Mess-System durch unqualifiziertes
Personal.
 Betreiben des Mess-Systems bei technischen Defekten.
 Eigenmächtige vorgenommene mechanische oder elektrische Veränderungen am
Mess-System.
 Eigenmächtige durchgeführte Reparaturen.
 Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
2.7 Organisatorische Maßnahmen
 Die mitgeltenden Dokumente müssen ständig am Einsatzort des Mess-Systems
griffbereit aufbewahrt werden.
 Ergänzend zu den mitgeltenden Dokumenten sind allgemeingültige gesetzliche
und
Umweltschutz zu beachten und müssen vermittelt werden.
 Die jeweils gültigen nationalen, örtlichen und anlagenspezifischen Bestimmungen
und Erfordernisse müssen beachtet und vermittelt werden.
 Der Betreiber hat die Verpflichtung, das Personal auf betriebliche Besonderheiten
und Anforderungen hinzuweisen.
 Das mit Tätigkeiten am Mess-System beauftragte Personal muss vor
Arbeitsbeginn die Montageanleitung, insbesondere das Kapitel "Grundlegende
Sicherheitshinweise", gelesen und verstanden haben.
 Das Typenschild, eventuell aufgeklebte Verbots- bzw. Hinweisschilder auf dem
Mess-System müssen stets in lesbarem Zustand erhalten werden.
 Keine mechanischen oder elektrischen Veränderungen am Mess-System, außer
den in den mitgeltenden Dokumentationen ausdrücklich beschriebenen,
vornehmen.
 Reparaturen dürfen nur vom Hersteller, oder einer vom Hersteller autorisierten
Stelle bzw. Person vorgenommen werden.
 TR-Electronic GmbH 2010, All Rights Reserved
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gelten
die
"Allgemeinen
GmbH.
Diese
bzw.
mit
sonstige
verbindliche
TR - ECE - BA - DGB - 0075 - 06
Geschäftsbedingungen"
stehen
dem
Betreiber
dem
Vertragsabschluss
Regelungen
zur
Unfallverhütung
der
Firma
spätestens
mit
der
zur
Verfügung.
und
zum
Printed in the Federal Republic of Germany
02/14/2018

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