8 Störungen beheben
8.1 Sicherheitsvorschriften
Warnung!
8.2 Vorgehensweise bei Störungsbehebung
5726 772 DE
Allgemeine Gefahr!
Gefahr durch unbehobene Störungen der Heizungsanlage.
1. Bei Störungen müssen Sie die Heizungsanlage stillsetzen und sichern.
2. Störungen sofort der zuständigen Stelle bzw. Person melden.
3. Störungen sofort beheben.
4. Während der Durchführung der Störungsbehebung dürfen sich keine anderen
Personen im Gefahrenbereich der Heizungsanlage aufhalten.
1. Störung lokalisieren.
2. Störung prüfen.
3. Entscheidung, selber reparieren oder Köb-Kundendienst verständigen.
4. Störquelle beseitigen.
5. Störmeldung an der Regelung mit OK quittieren.
PYROMAT ECO35 - ECO151 Version 1.2
Seite 57 von 63