6 Installation
Tab.14
Drehzahlparameter für Leistungskompensation, Flüssiggas
Einstellung
Werkseinstellung gemäß
Umbausatz
Einstellung für Leistungs
kompensation
6.4.5
Allgemeine Hinweise zum Abgasleitungssystem
36
BGB 50 – 110 i
Prog.-Nr. Bezeichnung
9626
Gebl' Leist/Drehz Steigung
9627
Gebl' Leist/Drehz Y-Abschn
9626
Gebl' Leist/Drehz Steigung
9627
Gebl' Leist/Drehz Y-Abschn
Normen und Vorschriften
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind insbesondere zu
beachten:
Bei der Verbrennung von festen oder flüssigen Brennstoffen kommt es zu
Ablagerungen und Verunreinigungen im zugehörigen Abgasweg. An den
Innenwänden haftet Ruß, der mit Schwefel und
Halogenkohlenwasserstoffen belastet ist. Derartige Abgaswege sind ohne
Vorbehandlung nicht zur Verbrennungsluftversorgung von
Wärmeerzeugern geeignet. Verunreinigte Verbrennungsluft gilt als eine
der Hauptursachen für Korrosionsschäden und Störungen an
Feuerstätten. Soll die Verbrennungsluft über einen bestehenden
Schornstein angesaugt werden, so muss dieser Abgasweg geprüft und
ggf. gereinigt werden. Sollten bauliche Mängel (z. B. alte, brüchige
Schornsteinfugen) der Nutzung zur Verbrennungsluftversorgung
entgegenstehen, sind geeignete Maßnahmen wie das Ausschleudern des
Kamins durchzuführen. Eine Belastung der Verbrennungsluft mit
Fremdstoffen muss sicher ausgeschlossen sein.
Ist eine entsprechende Sanierung des vorhandenen Abgasweges nicht
möglich, kann der Wärmeerzeuger an einer konzentrischen Abgasleitung
raumluftunabhängig betrieben werden. Die konzentrische Abgasleitung
muss im Schacht gerade geführt werden.
Die Abgasanlage ist innerhalb von Gebäuden in eigenen, belüfteten
Schächten anzuordnen. Die Schächte müssen aus nichtbrennbaren,
formbeständigen Baustoffen bestehen.
BGB 50
111,8
119,2
-80
Weitere Informationen siehe
Zulässige Abgasleitungslängen, Seite 34
Bestimmungen des beiliegenden Zulassungsbescheides
Ausführungsbestimmungen der DVGW-TRGI, G 600
Baurechtliche Bestimmungen der Bundesländer gemäß
Feuerungsverordnung und Bauordnung.
Vorsicht!
Aufgrund unterschiedlicher Bestimmungen in den einzelnen
Bundesländern und regional abweichender Handhabung
(Abgasführung, Reinigungs- und Kontrollöffnungen etc.) sollte vor
Montagebeginn mit dem zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeister Rücksprache gehalten werden.
Belastete Schornsteine
Blitzschutz
Stromschlaggefahr!
Lebensgefahr durch Blitzschlag!
Die Schornsteinkopfabdeckung muss in einer evtl. vorhandenen
Blitzschutzanlage und in den hausseitigen Potentialausgleich
eingebunden werden.
Diese Arbeiten sind von einem zugelassenen Blitzschutz- bzw.
Elektrofachbetrieb durchzuführen.
Schachtanforderungen
BGB 70
BGB 90
74,5
58,7
8
186
327
79,8
63,1
74
195
7703198 - 05 - 16072021
BGB 110
54,9
157
–
–