Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
1.2 Hinweise zu möglichen Personenschäden
WARNUNG
!
Quetschgefahr durch bewegliche Teile!
Der Antrieb enthält bewegliche Teile (Antriebsstange), die beim Hineingreifen zu Quet-
schungen führen können.
Î Nicht an oder unter die Antriebsstange greifen und nicht ins Joch greifen, solange
die pneumatische Hilfsenergie des Antriebs wirksam angeschlossen ist.
Î Bei Arbeiten am Antrieb pneumatische Hilfsenergie und Stellsignal unterbrechen
und verriegeln.
Î Lauf der Antriebsstange nicht durch Einklemmen von Gegenständen im Joch behin-
dern.
Î Bei blockierter Antriebsstange (z. B. durch „Festfressen" bei längerer Nichtbetäti-
gung) Restenergien des Antriebs (Federspannung) vor Lösung der Blockade abbau-
en, vgl. Abschnitt „Federvorspannung im Antrieb abbauen" im Kap. „Demontage".
Verletzungsgefahr durch Entlüften des Antriebs!
Der Antrieb wird pneumatisch betrieben, daher tritt im Zuge der Steuerung Abluft aus.
Î Stellventil so einbauen, dass auf der Bedienerebene
Augenhöhe liegen oder in Richtung der Augen entlüften
Î Geeignete Schalldämpfer und Stopfen verwenden.
Î Bei Arbeiten in Antriebsnähe Augen- und Gehörschutz tragen.
Verletzungsgefahr durch vorgespannte Federn!
Antriebe mit vorgespannten Antriebsfedern stehen unter Druck. Diese Antriebe sind er-
kennbar an einigen verlängerten Schrauben mit Muttern an der unteren Membranscha-
le. Diese Schrauben erlauben bei der Demontage des Antriebs ein gleichmäßiges Ab-
bauen der Federvorspannung. Bei starker Vorspannung der Federn sind diese Antriebe
zusätzlich durch einen Aufkleber gekennzeichnet, vgl. Kap. „Kennzeichnungen am Ge-
rät".
Î Vor Arbeiten am Antrieb Kraft der Federvorspannung abbauen, vgl. Abschnitt „Fe-
dervorspannung im Antrieb abbauen" im Kap. „Demontage".
Wenn in der Ventildokumentation nicht anders beschrieben, ist die Bedienerebene für das Stellventil
1)
die frontale Ansicht auf alle Bedienelemente des Stellventils inklusive Anbaugeräten aus Perspektive
des Bedienungspersonals.
1-4
keine Entlüftungsöffnungen in
1)
EB 8310-8