2 Hinweise zur Sicherheit – Informationspflicht
2.5 Informationspflicht
L
B
ESEN DER
ETRIEBSANLEITUNG
12
HDG M150 - 240 (E) - Version 1 - de
Jede Person, die Tätigkeiten an der Anlage ausführt, muss vor Ar-
beitsbeginn die Betriebsanleitung und hier besonders das Kapitel „2
Hinweise zur Sicherheit" gelesen haben.
Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich an der Heizanlage
tätig werdende Personen, z. B. beim Reinigen und Warten der Heiz-
anlage.
Die Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort der Heizanlage griff-
bereit aufzubewahren.
©
HDG Bavaria GmbH 07/2008