11 Außerbetriebnahme, Demontage und Entsorgung
Die Außerbetriebnahme und Demontage des Ladesystems darf nur von einer qualifizierten
Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Dabei müssen die nationalen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften beachtet werden.
GEFAHR
Gefahr durch elektrischen Strom
Das Berühren von stromführenden Teilen führt zum Stromschlag mit schweren Verletzungen oder
Tod als Folge.
•
Arbeiten an elektrischen Komponenten nur durch eine Elektrofachkraft und nach
elektrotechnischen Regeln ausführen lassen.
•
Spannungsfreiheit sicherstellen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
1.
Ladeprozesse ordnungsgemäß beenden.
2.
Ladesystem spannungsfrei schalten.
–
Freischalten über den oder die intern verbauten Sicherheitselemente wie z.B. MCB, RCD
und den etwaig verbauten Hauptschalter.
–
Freischalten an dem vorgelagerten Sicherungsorgan des Ladesystems.
Die Demontage darf erst erfolgen, nachdem die Spannungsfreiheit festgestellt wurde und geeignete
Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
11.1 Entsorgung
Das Gerät enthält Materialien, die der Wiederverwertung zugeführt werden können. Zum Schutz der
Umwelt und der menschlichen Gesundheit muss die Entsorgung nach den landesüblichen Gesetzen
und der bestehenden Rücknahmeorganisationen erfolgen.
•
Vorgaben der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU beachten.
•
Gerät entsprechend nur über die Rücknahmeorganisation entsorgen.
•
Zerlegte Bestandteile nur über die Rücknahmeorganisation entsorgen.
HINWEIS
Eine falsche oder nachlässige Entsorgung verursacht Umweltverschmutzungen.
•
Bei Fragen zur umweltgerechten Entsorgung Informationen beim Fachhändler oder dem
Hersteller einholen.
2023_06
Außerbetriebnahme, Demontage und Entsorgung
A06AA1 | 04
71