10
Prüfungen
10.1
Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durch fachkundige Personen soll sicherstellen,
dass die opto-elektronische Schutzeinrichtung und evtl. weitere Sicherheitsbauteile gemäß
den örtlichen Bestimmungen, insbesondere nach der Maschinen-und Arbeitsmittelbenut-
zungs-Richtlinie (und darüber hinaus in Deutschland die Betriebssicherheitsverordung)
richtig ausgewählt sind und bei bestimmungsgemäßem Betrieb den geforderten Schutz
bieten.
Prüfung der Schutzeinrichtung nach örtlichen Vorschriften, ggf. unter Zuhilfenahme der
Checklisten im Anhang, den ordnungsgemäßen Anbau der Schutzeinrichtungen, deren
elektrische Einbindung in die Steuerung und deren Wirksamkeit in allen Betriebsarten
der Maschine.
Die gleichen Prüfanforderungen sind gegeben, wenn die betreffende Maschine längere
Zeit stillsteht, nach größeren Umbauten oder Reparaturen, wenn diese die Sicherheit
betreffen können.
Beachten Sie die Bestimmungen über die Einweisung des Bedienpersonals durch fach-
kundige Personen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit. Unterweisungen liegen im Verantwor-
tungsbereich des Maschinenbetreibers.
Leuze electronic bietet innerhalb Deutschlands einen fachkundigen Service, der bei sepa-
rater Auftragserteilung die erforderlichen Prüf- und Unterweisungsaufgaben übernimmt
(www.leuze.de). Die Ergebnisse der Prüfung werden gemäß ISO 9000 ff für den Maschinen-
betreiber dokumentiert.
10.2
Regelmäßige Prüfungen
Regelmäßige Prüfungen richten sich ebenfalls nach den örtlichen Bestimmungen. Sie
haben den Zweck, Veränderungen (z. B. Nachlaufzeiten der Maschine) oder Manipulati-
onen an Maschine oder Schutzeinrichtung aufzudecken.
Lassen Sie die Wirksamkeit der Schutzeinrichtung innerhalb der geforderten Fristen,
mindestens jedoch einmal im Jahr durch fachkundiges Personal sicherstellen.
Auch bei regelmäßigen Prüfungen bietet sich an, die zutreffende Checkliste im Anhang
zu verwenden.
Leuze electronic bietet auch für regelmäßige Prüfungen fachkundigen Service an.
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Prüfungen
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