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Stützlast; Hinterachslast Bei Anhängerbetrieb - Opel Corsa Betriebsanleitung

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Die tatsächliche Anhängelast und das tat-
sächliche Gesamtgewicht des Zugfahrzeu-
ges dürfen zusammen das zulässige Zug-
gesamtgewicht nicht überschreiten. Wird z.
B. das zulässige Gesamtgewicht ausge-
nutzt, darf die Anhängelast nur bis zum Er-
reichen des zulässigen Zuggesamtgewich-
tes genutzt werden. Das zulässige Zugge-
samtgewicht ist auf dem Typschild ange-
geben, siehe Seite 262.
Stützlast
Stützlast ist die Kraft, mit der der Anhänger
auf die Kupplungskugel drückt. Sie ist
durch Gewichtsverlagerung bei der Bela-
dung des Anhängers veränderbar.
Die maximal zulässige Stützlast (55 kg) des
Zugfahrzeuges ist auf dem Typschild der
Anhängerzugvorrichtung und in den Fahr-
zeugpapieren angegeben. Sie sollte immer
angestrebt werden, besonders bei schwe-
ren Anhängern. Die Stützlast darf niemals
weniger als 25 kg betragen.
Bei Messung der Stützlast Deichsel des be-
ladenen Anhängers in gleiche Höhe brin-
gen, wie anschließend in angekuppeltem
Zustand bei beladenem Zugfahrzeug. Be-
sonders wichtig bei Anhängern mit Tan-
demachse.
Anhängerbetrieb
Hinterachslast bei
Anhängerbetrieb
Bei angekuppeltem Anhänger und voll-
ständiger Beladung des Zugfahrzeuges
einschließlich aller Insassen darf bei der Li-
mousine die zulässige Hinterachslast (An-
gabe siehe Typschild bzw. Fahrzeugpapie-
re) um 45 kg und das zulässige Gesamtge-
wicht um 50 kg überschritten werden. Wird
die zulässige Hinterachslast überschritten,
gilt eine Höchstgeschwindigkeit von
100 km/h. Sind national niedrigere Höchst-
geschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb
vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.
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