Zu Ihrer Sicherheit – Wartungsarbeiten
3.9 Wartungsarbeiten
3.9.1 Vorbemerkungen
3.9.2 Arbeiten am Motor
3.9.3 Reinigungsarbeiten
3.9.4 Maßnahmen bei längerer Stilllegung
3.9.5 Nach den Wartungsarbeiten
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Vorgeschriebene Wartungsarbeiten und Instandhaltungsmaß-
nahmen immer fristgemäß durchführen, um die Sicherheit, die
Betriebsbereitschaft und eine lange Nutzungsdauer der Maschine
zu erhalten.
Die Wartung der Maschine darf nur von qualifiziertem und durch
den Betreiber autorisiertem Personal durchgeführt werden.
Motoröl bei Betriebstemperatur ablassen - Verbrühungsgefahr!
Übergelaufenes Öl abwischen, auslaufendes Öl auffangen und
umweltgerecht entsorgen.
Bei Arbeiten am Luftfilter darf kein Schmutz in den Luftkanal fallen.
Nicht am heißen Auspuff arbeiten - Verbrennungsgefahr!
Gebrauchte Filter und sonstige ölverschmierte Materialien in einem
gesonderten, extra gekennzeichneten Behälter aufbewahren und
umweltgerecht entsorgen.
Reinigungsarbeiten nie bei laufendem Motor durchführen.
Vor Reinigungsarbeiten den Motor abkühlen lassen.
Nie Benzin oder andere leicht entzündliche Stoffe zur Reinigung
verwenden.
Wird die Maschine für längere Zeit außer Betrieb genommen,
müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt und sowohl vor als
auch nach der Stilllegung Wartungsarbeiten durchgeführt werden
Ä Kapitel 8.9.9 „Maßnahmen bei längerer Stilllegung der
Maschine" auf Seite 101.
Die Festlegung einer maximalen Lagerdauer ist bei Durchführung
dieser Maßnahmen nicht erforderlich.
Alle Schutzvorrichtungen wieder anbringen.
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