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Allgemeines

Gemäß der EU Richtlinie (EU) 2019/847 sind Betreiber von
Quadrokoptern mit eingebauter Kamera verpflichtet sich
online zu registrieren. Beachten Sie bitte die geltenden
Bestimmungen. Die Registrierung ist kostenpflichtig.
Registrierungslink:
https://www.lba.de/DE/Drohnen/UAS_
Betreiberregistrierung/UAS_Betreiberregistrierung_node.
html
Die nach der Registrierung erhaltene UAS-Betreiber-Nummer
(e-ID) muss gut sichtbar an allen Drohnen des Betreibers z.B.
mittels einer EU-Drohnenplakette angebracht werden.
Je nach Einsatz des Quadrokopters ist es
gegebenenfalls auch erforderlich im Besitz des
kleinen oder großen Drohnenführerscheins zu
sein. Bei Benutzung des Quadrokopters müssen
immer alle erforderlichen Unterlagen mit sich
geführt werden.
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