DEUTSCH
Rücknahmepflichten der Vertreiber in
Deutschland
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
sonst geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Geräts
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am
Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Das
gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind (kleine
Elektrogeräte), im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den
Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
geknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert wird; in
diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes
für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für
den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Vertreiber Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager- und -versandflächen für
Lebensmittel vorhalten, die den oben
genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die
unentgeltliche Abholung von Elektro- und
Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z. B. Kühlschrank),
Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Die Vollversion kann unter www.ikea.com heruntergeladen werden.
Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr
als 100 cm² enthalten, und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm
beträgt. Für alle übrigen Elektro- und
Elektronikgeräte muss der Vertreiber
geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für
kleine Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzer
zurückgeben will, ohne ein neues Gerät zu
kaufen.
Rücknahmepflichten von Vertreibern und
andere Möglichkeiten der Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten in der
Region Wallonien
Vertreiber, die Elektro- und Elektronikgeräte
verkaufen, sind verpflichtet, bei der
Lieferung von Neugeräten Altgeräte
desselben Typs, die im Wesentlichen die
gleichen Funktionen wie die Neugeräte
erfüllen, kostenlos vom Endverbraucher
zurückzunehmen. Dies gilt auch bei der
Lieferung von neuen Elektro- und
Elektronikgeräten oder beim Fernabsatz.
Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und
Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche
von mindestens 400 m² verkauft,
verpflichtet, Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind
(Elektrokleingeräte), im Ladengeschäft oder
in unmittelbarer Nähe kostenlos
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in
diesem Fall nicht vom Kauf eines Elektro-
oder Elektronikgerätes abhängig gemacht
werden.
Die Rücknahme von Elektro- und
Elektronikgeräten kann auch auf
Containerplätzen oder zugelassenen
Recyclinghöfen erfolgen. Für weitere
Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre
Gemeindeverwaltung.
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