Instandhaltung
9.3 Inspektion und Wartung
ACHTUNG
Herabsetzen der Schutzart
Durch nicht verschlossene Kondenswasseröffnungen kann Sachschaden an der Maschine
entstehen.
Zur Einhaltung der Schutzart müssen Sie nach dem Ablassen des Kondenswassers alle
Ablauföffnungen wieder verschließen.
9.3.15
Lackschäden ausbessern
Wenn der Lack beschädigt ist, dann bessern Sie die Lackschäden aus. Damit ist der
Korrosionsschutz gewährleistet.
Hinweis
Lackaufbau
Setzen Sie sich mit dem Servicecenter (Seite 13) in Verbindung, bevor Sie Lackschäden
ausbessern. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum korrekten Lackaufbau und zum
Ausbessern der Lackschäden.
Eignungsüberprüfung des Lacksystems für Ex-Bereiche
Für die standardmäßig bestellbaren Lacksysteme an explosionsgeschützten Maschinen liegen
Nachweise für die elektrostatische Eignung vor.
Für nicht-standardmäßige oder kundenspezifisch aufgebrachte Lacksysteme liegen diese
Nachweise nicht vor. Berücksichtigen Sie, dass für Nachlackierungen die vorliegenden
Nachweise nicht gültig sind.
• Verwenden Sie zum Nachlackieren geprüften Originallack.
• Die elektrostatische Prüfung des Gesamtsystems obliegt dem Betreiber.
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1MB5 Achshöhe 400/450
Betriebsanleitung, 04/2023, A5E45959221A