Grundlegende Sicherheitshinweise
2.5 Personalanforderungen
2.5.1
Qualifikation des Personals
2.6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
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Montageanleitung DE
Die in der Montageanleitung beschriebenen Tätigkeiten stellen bestimmte
Anforderungen an die Qualifikation des Personals dar.
Ein unzureichend qualifiziertes Personal kann die Risiken beim Umgang mit den
Modulen nicht einschätzen und setzt sich und andere dem Risiko schwerer
Verletzungen aus. Für die Ausführung der beschriebenen Tätigkeiten an den
Modulen darf nur entsprechend qualifiziertes Fachpersonal zugelassen werden.
Personen, deren Reaktionsfähigkeit aufgrund der Einnahme von Medikamenten
o.ä. eingeschränkt ist, dürfen mit den Modulen nicht interagieren.
Die vorliegende Montageanleitung richtet sich an Fachkräfte (Installateure,
Systemintegratoren, Wartungspersonal, Techniker), an Elektrofachkräfte sowie
an das Bedienpersonal.
Nachfolgend werden die in dieser Anleitung verwendeten Personal-
Qualifikationen zur Ausführung der verschiedenen Tätigkeiten erläutert.
Fachkraft:
Die Fachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Schulung und/oder
Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in
der Lage, die erforderlichen Tätigkeiten auszuführen und dabei mögliche
Gefahren selbstständig zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.
Elektrofachkraft:
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Schulung
und/oder Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und
Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen
und dabei mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Bedienpersonal (geschultes Personal):
Das Bedienpersonal ist in geeigneter Weise ausgebildet, qualifiziert durch
Wissen und praktische Erfahrung sowie mit den notwendigen Anweisungen
versehen, die es ermöglichen, die erforderliche Tätigkeit sicher auszuführen.
Die PSA dient dazu, das Personal vor Gefahren zu schützen, die dessen
Sicherheit bzw. Gesundheit bei der Arbeit beeinträchtigen könnten.
Das Personal muss bei der Durchführung der Arbeiten an den RM, soweit durch
die Tätigkeit oder durch Vorschriften gefordert, die vom Betreiber zugewiesene
persönliche Schutzausrüstung tragen. Das Personal ist weiterhin verpflichtet:
▪ die zur Verfügung gestellte „Persönliche Schutzausrüstung" bestimmungs-
gemäss zu verwenden,
▪ diese regelmässig auf ihren ordnungsgemässen Zustand zu prüfen und
▪ festgestellte Mängel an der PSA dem Verantwortlichen am Einsatzort
unverzüglich zu melden.
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GMQ 32 RM 16-25
19.04.2023
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V3.0
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