ABB i-bus
®
KNX
Demontage und Entsorgung
11.2
Umwelt
Denken Sie an den Schutz der Umwelt.
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht zum Hausabfall gegeben werden.
11.2.1
Hinweise zum Umwelt- und Datenschutz
Endnutzer sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht im Hausmüll, sondern getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen. Das regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen
Mülltonne weist auf diese Verpflichtung hin. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen
sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung der Geräte zur Verfügung.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Vertreiber von Lebensmitteln sind unter den
in § 17 Abs. 1 und Abs. 2 ElektroG genannten Voraussetzungen verpflichtet, unentgeltlich Altgeräte
zurückzunehmen.
Sollte das Gerät personenbezogene Daten enthalten, ist der Endnutzer vor der Abgabe selbst für deren
Löschung verantwortlich.
Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom
Altgerät zerstörungsfrei zu trennen und sie einer separaten Sammlung zuzuführen. Dies gilt nicht, wenn
Altgeräte zur Wiederverwendung abgegeben werden.
62 9AKK108467A5941 Rev. B | MG/S 11.100.1.1 | DE | Produkthandbuch
Das Gerät enthält wertvolle Rohstoffe, die wiederverwendet werden können. Geben Sie
das Gerät deshalb an einer entsprechenden Annahmestelle ab. Alle Verpackungs-
materialien und Geräte sind mit Kennzeichnungen und Prüfsiegeln für die sach- und
fachgerechte Entsorgung ausgestattet. Entsorgen Sie Verpackungsmaterial und
Elektrogeräte bzw. deren Komponenten immer über die hierzu autorisierten Sammelstellen
oder Entsorgungsbetriebe. Die Produkte entsprechen den gesetzlichen Anforderungen,
insbesondere dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und der REACH-Verordnung.
(EU-Richtlinie 2012/19/EU WEEE und 2011/65/EU RoHS) (EU-REACH-Verordnung und
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr.1907/2006)
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