Dalbo A/S bietet eine Garantie von 1 Jahr auf alle neuen Maschinen, die von einem autorisierten Dalbo-
Händler vertrieben werden. Die Garantie gilt für 1 Jahr, gerechnet ab dem Datum der Lieferung an den
Endbenutzer.
Die Garantie deckt die Reparatur von Material- und Produktionsfehlern.
Die Garantie erlischt in den nachfolgenden Fällen:
• Die Maschine wurde für andere als die im Benutzerhandbuch beschriebenen Zwecke genutzt.
• Die Maschine wurde zweckentfremdet oder mit übermäßigem Kraftaufwand betrieben.
• Es sind Schäden infolge einer falschen Installation der Maschine aufgetreten.
• Vernachlässigung der Wartung
• Externe Unfälle, Wetter, herabstürzende Gegenstände usw.
• Transportschaden
• Es wurden unprofessionelle Reparaturen vorgenommen
• Die Konstruktion der Maschine wurde ohne die schriftliche Genehmigung von Dalbo A/S geändert
• Es wurden keine Originalersatzteile verwendet.
Dalbo A/S haftet keinesfalls für Folgeschäden, Gewinnausfall oder Betriebsverluste infolge von Fehlern.
Dalbo A/S kann ebenfalls nicht für Stundenlöhne verantwortlich gemacht werden, die sich zu denen addie-
ren, die in angemessener Weise für Reparaturen oder Ersetzungen von unter die Garantie fallenden Teilen
anfallen.
Dalbo A/S ist nicht für folgende Kosten verantwortlich:
• Installieren der Maschine
• Kosten für normale Wartung, Reinigung, Schmierung und Ersetzung von verschlissenen Teilen.
• Transport der Maschine zu und von der Reparaturwerkstatt
• Kosten des Händlers wie beispielsweise die Entsendung von Personen und Teilen zu und von der
Maschine und/oder Reparaturwerkstatt.
Die nachfolgenden Bedingungen sind unerlässlich für die Garantie:
• Die Garantie erlischt, wenn der Händler die Maschine nicht vorbereitet und den Benutzer nicht
bezüglich des Gebrauchs der Maschine unterwiesen hat.
COMBIFLEX
Garantie
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