3. Transport und Lagerung
3.1 Sicherheitshinweise zu Transport und Lagerung
Unsachgemäßer Transport
HINWEIS!
Sachschäden durch unsachgemäßen Transport!
Bei unsachgemäßem Transport können Transportstücke fallen oder umstürzen. Dadurch können Sachschäden in erheblicher
Höhe entstehen.
Beim Abladen der Transportstücke bei Anlieferung vorsichtig vorgehen und die Symbole und Hinweise auf der Ver-
packung beachten.
Paketstücke stets aufrecht transportieren und niemals werfen.
Verpackungen erst kurz vor der Inbetriebnahme entfernen.
Luftbefeuchter nie in befülltem Zustand transportieren. Dabei kann Wasser austreten und Schäden am Gerät oder an
Einrichtungsgegenständen verursachen.
3.2 Symbole auf der Verpackung
Folgende Symbole sind auf der Transportverpackung angebracht:
3.3 Lagerung der Packstücke
Packstücke unter folgenden Bedingungen lagern:
Nicht im Freien aufbewahren.
Trocken und staubfrei lagern.
Keinen aggressiven Medien aussetzen.
Vor Sonneneinstrahlung schützen.
Mechanische Erschütterungen vermeiden.
Lagertemperatur: 5 bis 40 °C (41 bis 104 °F).
Relative Luftfeuchtigkeit: max. 55 %.
Bei Lagerung länger als 3 Monate regelmäßig den allgemeinen Zustand aller Teile und der Verpackung kontrollieren.
3.4 Transportinspektion
Die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Trans-
portschäden prüfen.
Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden wie folgt vorgehen:
Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen.
Schadensumfang auf den Transportunterlagen oder auf
dem Lieferschein des Transporteurs vermerken.
Reklamation einleiten.
Zerbrechlich
Kennzeichnet Packstücke mit zerbrechlichem oder empfindlichem Inhalt.
Das Packstück mit Vorsicht behandeln, nicht fallen lassen und keinen Stößen aussetzen.
Vor Nässe schützen
Packstücke vor Nässe schützen und trocken halten.
Oben
Die Pfeilspitzen des Zeichens kennzeichnen die Oberseite des Packstückes. Sie müssen immer nach
oben weisen, sonst könnte der Inhalt beschädigt werden.
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Unter Umständen befinden sich
auf den Packstücken Hinweise zur
Lagerung, die über die hier ge-
nannten Anforderungen hinaus-
gehen. Diese entsprechend ein-
halten.
Jeden Mangel reklamieren, so-
bald er erkannt ist. Schadens-
ersatzansprüche
können
innerhalb der geltenden Rekla-
mationsfristen geltend gemacht
werden.
nur