Kennzeichnungspflicht
HK-01-05-01 11/1999
1.6.2
Schilder im Bereich der Bearbeitungsoptik
Bei Auslieferung werden dem Lasergerät 3 Sätze Schilder beige-
fügt. Die Sätze sind wie folgt zusammengestellt:
•
für HL 703D, HL 1003D und HL 1006D:
•
für HL 1504D und HL 2006D:
•
für HL 3006D:
Die Schilder sind als Aufkleber mit abziehbarer Schutzfolie
ausgeführt.
Die Schilder werden nicht befestigt, da zum Zeitpunkt der Aus-
lieferung im allgemeinen nicht bekannt ist, wie die Bearbeitungs-
station gestaltet ist, an der die Bearbeitungsoptiken angebracht
werden.
Als Betreiber des Lasergeräts sind Sie verpflichtet, die Schilder in
der Nähe der Bearbeitungsoptiken anzubringen, so daß sie von den
Personen gesehen werden, die sich in diesem Bereich aufhalten.
1.6.3
Schilder am Lasergerät
Auf den folgenden Seiten ist dargestellt, wo die Schilder an den
Lasergeräten angebracht sind. Die Buchstaben geben die
Zuordnung von Abschnitt 1.6.1 wieder.
1.6
Hinweis- und Warnschilder
Schilder A, C, D, H
Schilder A, C, E, H
Schilder A, C, F, H
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