1.3
Verantwortung des Betreibers
Der Betreiber ist verantwortlich für die Erfüllung der jeweiligen nationalen rechtlichen
Vorschriften für das Errichten und Betreiben medizintechnischer Geräte. (Für Deutsch-
land nach dem Medizinproduktegesetz.) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass bei Verwendung von nicht zugelassenem Zubehör und/oder bei eigenmächtigen
Gerätekombinationen die Produkthaftung erlischt.
Das Gerät darf ausschließlich mit Zubehör, Verschleißteilen und Einwegartikeln ver-
wendet werden, die von der für die Prüfung des Gerätes zuständigen Prüfstelle geprüft
und für sicher befunden wurden.
13 610 0001 11.2022
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