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Wartung Und Reinigung; Umwelthinweise Und Entsorgungsangaben; Eu-Konformitätserklärung; Fülldraht-Schweißgerät - Parkside PFDS 120 A2 Bedienungs- Und Sicherheitshinweise Originalbetriebsanleitung

Fülldraht - schweissgerät
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  • DEUTSCH, seite 25
Wartung und Reinigung / Umwelthinweise und Entsorgungsangaben / ...
z Wartung und Reinigung
Hinweis: Das Schweißgerät muss für ein
einwandfreies Funktionieren sowie für die
Einhaltung der Sicherheitsanforderungen
regelmäßig gewartet und überholt werden.
Unsachgemäßer und falscher Betrieb können
zu Ausfällen und Schäden am Gerät führen.
Lassen Sie Reparaturen nur von qualifizierten
Elektro - Fachkräften durchführen.
Schalten Sie die Hauptstromversorgung
sowie den Hauptschalter des Geräts aus,
bevor Sie Wartungsarbeiten an dem
Schweißgerät durchführen.
Säubern Sie das Schweißgerät regelmä-
ßig von innen und außen. Entfernen Sie
Schmutz und Staub im Inneren mit Hilfe
von Luft, Putzwolle oder einer Bürste.
Im Falle eines Defekts oder bei erforder-
lichem Austausch von Geräteteilen wen-
den Sie sich bitte an das entsprechende
Fachpersonal.
z Umwelthinweise und
Entsorgungsangaben
Rohstoffrückgewinnung statt
Müllentsorgung!
Gerät, Zubehör und Verpackung
sollten einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt
werden.
Werfen Sie das Schweißgerät nicht in den
Hausmüll, ins Feuer oder ins Wasser. Wenn
möglich, sollten nicht mehr funktionstüchtige
Geräte recycelt werden. Fragen Sie Ihren
lokalen Händler um Hilfe.
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DE/AT/CH
z EU-Konformitätserklärung
Wir, die
C. M. C. GmbH
Dokumentenverantwortlicher:
Dr. Christian Weyler
Katharina-Loth-Str. 15
DE-66386 St. Ingbert
DEUTSCHLAND
erklären in alleiniger Verantwortung, dass
das Produkt
Fülldraht-Schweißgerät
Artikelnummer: 2330
Herstellungsjahr: 2021/18
IAN: 361776_2007
Modell: PFDS 120 A2
den wesentlichen Schutzanforderungen ge-
nügt, die in den Europäischen Richtlinien
EU-Niederspannungsrichtlinie
2014/35/EU
EU-Richtlinie Elektromagnetische
Verträglichkeit
2014/30/EU
RoHS Richtlinie
2011/65/EU+2015/863/EU
und deren Änderungen festgelegt sind.
Die alleinige Verantwortung für die Erstellung
der Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
Der oben beschriebene Gegenstand der
Erklärung erfüllt die Vorschriften der Richtli-
nie 2011/65/EU des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronik-
geräten.

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