SICHERHEIT
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist dazu bestimmt, Unkraut und Moos auf bedeckten,
befestigten
Flächen
und
Asphaltflächen) zu entfernen.
Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet
der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der
vom
Hersteller
vorgeschriebenen
Wartungsbedingungen.
Mögliche Fehlanwendung
Verboten ist insbesondere:
•
Drähte, Kabel oder schwere Steine zu kehren (Gefahr von
Schäden an der Maschine und Verletzungsgefahr!)
•
Gegenstände mit dem Fuß unter die Zöpfe zu schieben
(Verletzungsgefahr!)
•
Stoffe zu überfahren, die die Bürsten zum Blockieren bringen
könnten (Sachschaden!)
•
loses oder unebenes Pflaster zu reinigen. Es können
Sachschäden durch abgesprungene Ecken und Kratzspuren,
sowie loslösen von Steinen, entstehen. Pflasterstücke können
Verletzungen verursachen
•
empfindliche, weiche Pflastersteine oder Untergrund zu reinigen.
Sachschäden durch abgesprungene Ecken, Kratzspuren
•
den 82V- Akku mit einem nicht originalen Ladegerät zu laden
(Ladeschaden am Akku)
•
den Akku in der Maschine bei direktem Sonnenlicht stehen zu
lassen
•
die Maschine nach hinten zu ziehen, außer es ist unbedingt
notwendig.
Personal und Benutzerqualifikation
•
Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder
geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung und/oder Wissen
dürfen die Maschine nicht benutzen, außer eine für Ihre
Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt die Bedienung oder
Einweisung
•
Jugendlichen unter 16 Jahre ist die Bedienung der Maschine
verboten
•
Die Reaktionsfähigkeit des Benutzers darf nicht beeinflusst sein,
z.B. durch Drogen, Alkohol, Medikamente oder Mobiltelefon
•
Die Bedienperson muss in der Handhabung der Maschine
unterwiesen worden sein
•
Die Bedienperson muss mit den Hinweisen in der Anleitung
vertraut sein.
Sicherheitsvorrichtungen
•
Während des Betriebes die Abdeckungen nicht entfernen
•
Beschädigungen an den Sicherheitsvorrichtungen sofort
beheben.
Kanten
(Pflaster-,
Beton-
Bedienungs-
Erforderliche Schutzausrüstung zur Bedienung
Da nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass Steine oder
und
andere Bodenteile oder Teile der Bürste bis zum Bedienerplatz oder
sogar weiter hinausfliegen können, ist das Tragen von
Schutzausrüstungen erforderlich:
•
Feste Sicherheitsschuhe
•
Enganliegende Kleidung
•
und
Bekleidung mit langen Hosenbeinen
•
Gehörschutz
•
Sicherheitshandschuhe
•
Schutzbrille
•
Atemschutzmaske oder Staubmaske – diese Hilfsmittel bei
erhöhtem Staubanfall während des Arbeitseinsatzes verwenden.
Beachten Sie zusätzlich die Informationen unter den
Unfallverhütungsvorschriften.
Verhalten im Gefahrenfall
1. Sofort stehen bleiben
2. Motor abstellen
3. Gefahrensituation beheben
Umweltschutz
•
Öle und Fette sind ordnungsgemäß und getrennt entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Bitte nicht in die
Umwelt gelangen lassen
•
Die Verpackungsmaterialien sind recyclebar. Bitte führen Sie
diese einer Wiederverwertung zu
•
Altgeräte enthalten wertvolle recyclingfähige Materialien, die
einer Verwertung zugeführt werden sollten. Sie können über
geeignete Sammelsysteme entsorgt werden
•
Alle giftigen Materialien (Lithium-Ionen in Akkus) müssen gemäß
den Anweisungen der örtlichen Abfallbehörde oder
Umweltschutzbehörde entsorgt werden.
Wartung
•
Instandsetzungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie die
Beseitigung von Funktionsstörungen dürfen grundsätzlich nur bei
ausgeschaltetem Antrieb und stillstehendem Motor
vorgenommen werden.
•
Die Reinigung der Maschine darf nicht mit Spritzwasser erfolgen
(Gefahr von Kurzschlüssen oder anderen Schäden)
•
Zur Vermeidung von Brandgefahr die Wildkrautbürste sauber
halten
•
Sicherheitsüberprüfungen nach den örtlich geltenden Vorschriften
für ortsveränderliche gewerblich genutzte Geräte beachten
•
Arbeiten an der Maschine immer mit geeigneten Handschuhen
und Arbeitswerkzeugen durchführen
•
Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
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