Notrufsystem (EU eCall) ausgerüstet ist, hat das
Recht, das 112-Notrufsystem anstelle des
Mercedes-Benz Notrufsystems zu verwenden.
Kontaktadresse für die Bearbeitung von Deaktivie-
rungsanträgen für das Mercedes-Benz Notrufsys-
tem sind die lokalen Händler.
Verarbeitung personenbezogener Daten über das
112-Notrufsystem (EU eCall)
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten über
das 112-Notrufsystem (EU eCall) entspricht den
Vorschriften der EU-Verordnung 2016/679 „zum
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten (DS-GVO)" und beruht
insbesondere auf der Notwendigkeit der Wahrung
lebenswichtiger Interessen der betroffenen Per-
son nach Artikel 6 Abs.1 Buchstabe d DS-GVO.
Die Verarbeitung derartiger Daten ist streng auf
den Zweck begrenzt, die Notrufe an die einheitli-
che europäische Notrufnummer 112 zu bedienen.
Datenempfänger
Die Empfänger von Daten, die über das 112-Not-
rufsystem (EU eCall) verarbeitet werden, sind die
einschlägigen Notrufabfragestellen, die von den
betreffenden Behörden des Lands, auf dessen
Hoheitsgebiet sie sich befinden, dazu bestimmt
werden, Notrufe an die einheitliche europäische
Notrufnummer 112 als Erste anzunehmen und zu
bearbeiten.
Ausgestaltung der Datenverarbeitung
Beide Notrufsysteme sind so gestaltet, dass fol-
gende Anforderungen erfüllt sind:
Die im Systemspeicher enthaltenen Daten
R
sind außerhalb des Systems vor Auslösen
eines Notrufs nicht zugänglich.
Die beiden Notrufsysteme sind nicht rückver-
R
folgbar und im Normalbetrieb erfolgt keine
dauerhafte Verfolgung.
Die Daten im internen Speicher des Systems
R
werden automatisch und kontinuierlich
gelöscht.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs wer-
R
den im internen Speicher des Systems konti-
nuierlich überschrieben, damit stets höchs-
tens die letzten drei für die normale Funktions-
weise des Systems erforderlichen aktuellen
Standorte des Fahrzeugs zur Verfügung ste-
hen.
MBUX Multimediasystem 333
Das Protokoll der Tätigkeitsdaten der beiden
R
Notrufsysteme wird höchstens so lange aufbe-
wahrt, wie es erforderlich ist, um den Zweck
der Handhabung des Notrufs zu erfüllen, und
auf keinen Fall mehr als 13 Stunden nach dem
Zeitpunkt, an dem ein Notruf ausgelöst wurde.
Rechte der durch die Datenverarbeitung betroffe-
nen Personen
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Per-
son (der Fahrzeughalter) hat das Recht auf
Zugang zu den Daten und kann gegebenenfalls die
Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten
verlangen, die ihn oder sie betreffen und deren
Verarbeitung nicht den Vorschriften der DS-GVO
entspricht. Jede gemäß dieser Verordnung vorge-
nommene Berichtigung, Löschung oder Sperrung
muss den Dritten, denen die Daten übermittelt
wurden, mitgeteilt werden, sofern sich dies nicht
als unmöglich erweist und kein unverhältnismäßi-
ger Aufwand damit verbunden ist.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Per-
son hat das Recht, sich bei der zuständigen
Datenschutzbehörde zu beschweren, sollte sie der
Auffassung sein, dass durch die Verarbeitung ihrer