DEUTSCH
1.2 GARANTIE
Bei Auslieferung sicherstellen, daß das Gerät keine Transportschäden aufweist und das Zubehör unbeschädigt und vollständig ist.
ETWAIGE REKLAMATIONEN SIND SCHRIFTLICH INNERHALB BINNEN 8 TAGEN AB DEM ERHALT BEIM VERTRAGSHÄNDLER.
Der Käufer kann seine Garantieansprüche nur geltend machen, wenn er die im Liefervertrag aufgeführten Garantiebedingungen
eingehalten hat.
1.2.1 VERFALL DES GARANTIEANSPRUCHS
Über das im Liefervertrag beschrieb-ene hinaus, verfällt die Garantie:
- Wenn die in der Tabelle der technischen Daten angegebenen Grenzen überschritten werden.
- Wenn die in diesem Heft beschriebenen Anleitungen nicht genauestens befolgt werden.
- Bei falschem Gebrauch, mangelhafter Wartung und im Fall von anderen durch den Kunden verursachten Fehlern.
- Wenn ohne schriftliche Bevollmächti-gung des Herstelles Veränderungen durchgeführt werden oder keine Originalersatzteile
verwendet werden.
1.3 IDENTIFIZIERUNG
Jedes einzelne Gerät ist mit einem Identifizierungsschild (Abb.
1) ausgestattet, mit folgenden Angaben:
1) Firmenzeichen und Adresse des Herstellers;
2) Typ und Modell der Maschine;
3) Gesamtleergewicht in Kilogramm;
4) Max. Fassungsvermögen in Kilogramm (vorderer Trichter);
5) Serien-Nummer der Maschine;
6) Baujahr;
7) CE Zeichen ;
Die Kenndaten der eigenen Maschinen, die auf dem Typenschild
stehen, sollten hier unten eingetragen werden. Sie bestehen aus
dem Kaufdatum (8) und dem Namen des Vertragshändlers (9).
8)
____________________
9)
____________________
Diese Daten immer angeben, wenn Kundendienst oder
Ersatzteile erforderlich sind.
Die CE-Markierung der Maschine darf weder entfernt, noch
abgeändert oder unleserlich gemacht werden.
Für jeglichen Kontakt mit dem Hersteller (z. B. für die
Anforderung von Ersatzteilen usw.) Bezug auf die Daten auf
dem Schild der CE-Markierung der Maschine nehmen.
Bei der Verschrottung der Maschine muss die CE-
Markierung zerstört werden.
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GEBRAUCH UND WARTUNG
ACHTUNG
(2)
(3)
(5)
(7)
fig. 1
(1)
(4)
(6)
cod. G19502681