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Die Garantie ist auf die Demontage und Montage, eventuell den Austausch bzw. Reparatur des
fehlerhaften Teils beschränkt. Die Entscheidung, ob das fehlerhafte Teil ausgewechselt bzw. repariert
wird, obliegt der Vertragswerkstatt von Farmet.
Während der Garantiefrist kann nur ein autorisierter Servicetechniker des Herstellers Reparaturen bzw.
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sonstige Eingriffe an der Maschine vornehmen. Im Gegenfall wird die Garantie nicht anerkannt. Diese
Anordnung bezieht sich nicht auf den Austausch von Verschleiß unterliegenden Ersatzteilen.
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Die Garantie wir durch die Anwendung von originalen Ersatzteilen des Herstellers bedingt.
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