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Entsorgung und Umweltschutz
T12
Alle elektrischen und elektronischen Produkte müssen
als Sondermüll entsorgt werden. Die ordnungsgemäße
Entsorgung von Altgeräten beugt Umweltschäden und
Gesundheitsgefahren vor.
Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung zur
Entsorgung
Elektrische und elektronische Geräte, die dieses Symbol
tragen, unterliegen der europäischen Richtlinie
2002/96/EG über elektrische und elektronische Altgeräte.
Das Symbol weist darauf hin, dass nicht mehr
gebrauchsfähige Altgeräte gemäß den europäischen Vor
schriften für Umweltschutz und Rohstoffrückgewinnung
getrennt von regulärem Hausmüll zu entsorgen sind.
Da die Entsorgungsvorschriften von Land zu Land unter
schiedlich sind, bitten wir Sie, im Bedarfsfall Ihren Liefe
ranten anzusprechen, welche Art von Entsorgung oder
Recycling in Ihrem Land vorgeschrieben ist.
Verpackungen
Die Originalverpackung der HBM‐Geräte besteht aus
recyclebarem Material und kann der Wiederverwertung
zugeführt werden. Bewahren Sie die Verpackung jedoch
mindestens für den Zeitraum der Gewährleistung auf. Bei
Reklamationen muss der Drehmoment‐Messflansch in
der Originalverpackung zurückgesandt werden.
Aus ökologischen Gründen sollte auf den Rücktransport
der leeren Verpackungen an uns verzichtet werden.
A1977-11.0 HBM: public
Entsorgung und Umweltschutz
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