1 - EINFÜHRUNG
2. Nur eine qualifizierte Fachkraft darf zu dem Gerät
Zugang haben und den Fehler korrigieren..
3. Jeglicher Umgang mit den in diesem Produkt
enthaltenen fluorierten Gasen (z. B. Befüllung
oder Entnahme) unterliegt der F-Gas-Verordnung
(EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase
s o w i e g e g e b e n e n f a l l s w e i t e r e n v o r O r t
anzuwendenden Bestimmungen.
4. Das Auffangen des Gases für das Recycling, die
Wiederaufbereitung oder Beseitigung ist Sache
des Kunden.
5. Jegliche vorsätzliche Freisetzung von Gasen ist
strengstens verboten.
6. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden
Sie sich bitte an Ihren örtlichen Händler oder
Installateur.
- Führen Sie regelmäßige Leckprüfungen durch. In der
Europäischen Union schreibt der Artikel 2 der Verordnung
(EU) Nr. 517/2014 diese zwingend vor und legt dafür die
Intervalle fest. Die nachstehende Tabelle enthält die
Intervalle entsprechend der Verordnung in der
veröffentlichten Fassung. Überprüfen Sie auch, ob
weitere Vorschriften oder Normen (z. B. EN 378, ISO 5149,
etc.) mit Bezug auf die Häufigkeit der Prüfungen auf Ihre
Anlage anzuwenden sind.
Für Systeme, die auf Dichtheit überprüft werden müssen,
muss ein Logbuch geführt werden. Aufzuzeichnen ist darin
unter anderem die Menge und Art des in der Anlage
verwendeten Kältemittels (hinzufügt und aufgefangen), die
Menge an recycelten Kältemitteln, Daten und Ergebnisse
von Leckprüfungen und die Namen des die Leckprüfung
ausführenden Unternehmens und Mitarbeiters.
Zeitlicher Abstand der Leckageüberprüfungen:
System OHNE
Keine
Kontrolle
Leckerkennung
System MIT
Keine
Kontrolle
Leckerkennung
Kältemittelfüllung je
< 5
Tonnen
Kreis (CO
-Äquivalent)
2
R134a
Füllmenge
(TP
< 3,5 kg
1430)
R407C
Füllmenge
(TP
< 2,8 kg
1774)
R410A
Füllmenge
(TP
< 2,4 kg
2088)
HFOs:
R1234ze
(1)
Ab dem 01.01.2017 müssen die Geräte mit einem Leckerkennungssystem
ausgerüstet sein.
- Während der gesamten Betriebsdauer der Anlage sind
Kontrollen und Überprüfungen gemäß den vor Ort
geltenden Bestimmungen auszuführen.
Prüfung der Sicherheitsvorrichtungen (EN 378):
Die internen Sicherheitsvorrichtungen müssen einmal im Jahr
überprüft werden (siehe Abschnitt 11.3 - Hochdruck-
Sicherheitsschalter). Für die externen Überdruckgeräte (externe
Überdruckventile) genügt eine Überprüfung alle fünf Jahre.
Das mit der Durchführung der Überprüfung des Druckschalters
betraute Unternehmen ist zur Bestimmung und Umsetzung
detaillierter Verfahren verpflichtet, die die folgenden Punkte
betreffen:
HYDROCIAT™ LW ST/HE
12
6 Monate 3 Monate
Monate
24
12
6 Monate
Monate
Monate
5 ≤
50 ≤
Füllmenge
Füllmenge
Füllmenge
> 500
< 50
< 500
Tonnen
Tonnen
Tonnen
34,9 ≤
3,5 ≤
Füllmenge
Füllmenge
Füllmenge
< 349,7
< 349,7
< 34,9 kg
kg
kg
28,2 ≤
2,8 ≤
Füllmenge
Füllmenge
Füllmenge
> 281,9
< 281,9
< 28,2 kg
kg
kg
23,9 ≤
2,4 ≤
Füllmenge
Füllmenge
Füllmenge
< 239,5
< 239,5
< 23,9 kg
kg
kg
Keine Voraussetzungen
- Sicherheitsmaßnahmen
- Kalibrierung der Messgeräte
- Funktionskontrolle der Sicherheitskomponenten
- Prüfprotokolle
- Wiederinbetriebnahme der Ausrüstung.
Bei Fragen zur Durchführung von Prüfungen dieser Art wenden
Sie sich bitte an den Kundendienst des Herstellers. Der Hersteller
behandelt hier lediglich das Prinzip eines Tests ohne Ausbau
des Druckschalters:
- Überprüfen und notieren Sie die Sollwerte der Druckschalter
und Entlastungsvorrichtungen (Ventile und gegebenenfalls
Berstscheiben)
- Halten Sie sich bereit, den Hauptschalter des Netzanschlusses
auszuschalten, wenn der Druckschalter nicht auslöst
(vermeiden Sie Überdruck oder überschüssiges Gas bei
Ve n t i l e n a u f d e r H o c h d r u c k s e i t e i m B e r e i c h d e r
Rückgewinnungsverflüssiger).
- Schließen Sie ein kalibriertes Manometer an (die auf der
Benutzer-Schnittstelle unmittelbar angezeigten Werte können
aufgrund der im Regler programmierten Messverzögerung
ungenau sein).
- Neutralisieren Sie den weichen PS-Wert
- Unterbrechen Sie den Kondenswasserdurchfluss
- Überprüfen Sie den Grenzwert
- Reaktivieren Sie den weichen PS-Wert
- Reaktivieren Sie den PS-Schalter manuell.
Falls der Druckschalter nach dem Test ausgetauscht
w e r d e n m u s s , i s t e s e r f o r d e r l i c h , d i e
Kältemittelfüllmenge wieder auszugleichen.
Automatische Ventile (Schraderventile) sind nicht
mit diesen Druckschaltern ausgestattet.
Führen Sie mindestens einmal jährlich eine gründliche
Inspektion aller Schutzvorrichtungen (Ventile) durch. Wenn
das Gerät in einer korrosiven Umgebung betrieben wird,
müssen die Sicherheitskomponenten noch häufiger
überprüft werden.
Regelmäßig sicherstellen, dass die Schwingungspegel
akzeptabel und ähnlich denen bei der ersten Inbetriebnahme
sind.
Vor dem Öffnen des Kühlkreises sollten die Manometer
gereinigt und abgelesen werden.
(1)
Ersetzen Sie das Kältemittel, wenn die Anlage ausfällt, und
wenden Sie dabei ein Verfahren an, das mit dem in der NF
E29-795 beschriebenen vergleichbar ist, oder lassen Sie das
Kältemittel in einem Speziallabor analysieren.
Wenn der Kältekreis nach einem Eingriff für über einen Tag
geöffnet bleibt (z. B. nach dem Austausch eines Bauteils),
müssen alle Öffnungen verstopft und der Kreis mit Stickstoff
gefüllt werden (Trägheitsprinzip). Damit sollen das
Eindringen von Luftfeuchte und die daraus resultierende
Korrosion an den Innenwänden und den ungeschützten
Stahloberflächen verhindert werden.
1.4 - Sicherheitshinweise für die Reparatur
Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung ist
gesetzlich vorgeschrieben.
Die Isolierung muss entfernt und die Wärmeübertragung
mit einem nassen Tuch begrenzt werden.
Vor dem Öffnen des Gerätes muss sichergestellt werden,
dass der Kreis entlüftet wurde.
Vor Arbeiten am Verdampfer muss sichergestellt werden,
dass die vom Verdichter kommenden Rohrleitungen nicht
mehr unter Druck stehen (das Ventil sperrt den Druck nicht
in Richtung des Verdichters ab).
Um Schäden an Personen und Material zu vermeiden, dürfen
alle Anlagenteile nur von den hierfür zuständigen Personen
instand gehalten werden. Fehler und Lecks müssen unverzüglich
behoben bzw. repariert werden. Der zuständige Techniker ist
DE-6