Gebrauchsanweisung Primus 1058 Life
2 Sicherheit | 2.11 Zweckbestimmung – Bestimmungsgemäße Verwendung
▪ die vom Betreiber beigestellten Komponenten der Informationstechnik den
in dieser Gebrauchsanweisung enthaltenen technischen Anforderungen an
Hard- und Software entsprechen und dieser entsprechend den für diese
Komponenten geltenden Beschreibungen installiert und eingerichtet wur-
den.
▪ bei Instandsetzung die Anforderungen der IEC 62353 „Wiederholungsprü-
fungen und Prüfungen vor der Inbetriebnahme von medizinischen elektri-
schen Geräten und Systemen - allgemeine Vorschriften" in vollem Umfang
erfüllt werden.
Nach diesen Bestimmungen ist es die Pflicht des Anwenders:
▪ Nur fehlerfreie Arbeitsmittel zu benutzen
▪ Auf den richtigen Verwendungszweck zu achten
▪ Sich, den Patienten und Dritte vor Gefahren zu schützen
▪ Eine Kontamination durch das Produkt zu vermeiden
Nach diesen Bestimmungen ist dieses Produkt nur für die beschriebene Anwen-
dung vom fachkundigen Anwender zu benutzen. Hierbei müssen beachtet wer-
den:
▪ Die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen
▪ Die geltenden Unfallverhütungsmaßnahmen
▪ Diese Gebrauchsanweisung
Zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Betriebs- und Funktionssicherheit des
KaVo Produktes und zur Vermeidung von Schäden und Gefahren ist das regel-
mäßige Durchführen von Wartungen und Sicherheitsprüfungen erforderlich.
Prüf- und Wartungsfristen: Der Wartungsdienst muss jährlich durchgeführt wer-
den, die Sicherheitsprüfung in einem Abstand von 2 Jahren. Kürzere Abstände
für die Sicherheitsprüfung werden bei Bedarf durch den Prüfer festgelegt.
In Deutschland sind Betreiber, Geräteverantwortliche und Anwender verpflich-
tet, ihre Geräte unter Berücksichtigung der MPDG-Bestimmungen zu betreiben.
Die Wartungsdienste umfassen alle Prüfungsaufgaben wie in der Betreiberver-
ordnung (MPBetreiberV) § 6 gefordert.
Hinweis
Die MULTIflexkupplungen, die aktuellen K-/KL-Motoren sowie die Ultraschall-
Scaler-Schläuche der Firma KaVo sind serienmäßig mit einer Schutzvorrich-
tung zur Verhinderung einer Rücksaugung von Behandlungswasser über die
Instrumente in das zahnärztliche Behandlungsgerät ausgestattet. Bei der Ver-
wendung von Produkten anderer Hersteller an den genormten Schnittstellen
ist darauf zu achten, dass diese mit einer entsprechenden Schutzausrüstung
ausgestattet sind! Andernfalls dürfen diese nicht verwendet werden!
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