unentgeltliche Abholung von Elektro- und
Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z. B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten, und
Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für
alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der
Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte
(s.o.), die der Endnutzer zurückgeben will, ohne ein
neues Gerät zu kaufen.
Rücknahmepflichten von Vertreibern und
andere Möglichkeiten der Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten in der Region
Wallonien
Vertreiber, die Elektro- und Elektronikgeräte
verkaufen, sind verpflichtet, bei der Lieferung von
Neugeräten Altgeräte desselben Typs, die im
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Wesentlichen die gleichen Funktionen wie die
Neugeräte erfüllen, kostenlos vom Endverbraucher
zurückzunehmen. Dies gilt auch bei der Lieferung
von neuen Elektro- und Elektronikgeräten oder
beim Fernabsatz.
Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und
Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² verkauft, verpflichtet, Altgeräte,
die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind (Elektrokleingeräte), im Ladengeschäft oder in
unmittelbarer Nähe kostenlos zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht vom Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes abhängig
gemacht werden.
Die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten
kann auch auf Containerplätzen oder zugelassenen
Recyclinghöfen erfolgen. Für weitere Informationen
wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung.
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