Gasbrennwerttherme CGB-2...
Gasbrennwertgerät nach DIN EN 297 / DIN EN 437 / DIN
EN 483 / DIN EN 677 / DIN EN 625 / DIN EN 60335-1 / DIN
EN 60335-2-102 / DIN EN 55014-1/ sowie EG-Richtlinie
2009/142/EG (Gasgeräterichtlinie), 92/42/EWG (Wirkungs-
gradrichtlinie), 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie) und
2004/108/EG (EMV-Richtlinie), mit elektronischer Zündung
und elektronischer Abgastemperaturüberwachung, für
Niedertemperaturheizung und Warmwasserbereitung in
Heizungsanlagen mit Vorlauftemperaturen bis 90°C und
3 bar zulässigem Betriebsüberdruck nach DIN EN 12828.
Dieses Wolf-Gasbrennwertgerät ist auch für die Aufstellung
in Garagen zugelassen.
Raumluftabhängig betriebene Gasbrennwert-
geräte dürfen nur in einem Raum installiert
werden, der die maßgeblichen Belüftungsan-
forderungen erfüllt. Andernfalls besteht Erstik-
kungs- oder Vergiftungsgefahr. Lesen Sie die
Montage- und Wartungsanleitung, bevor Sie das
Gerät installieren! Berücksichtigen Sie auch die
Planungshinweise.
Bei Betrieb mit Flüssiggas ist ausschließlich
Propan gemäß DIN 51 622 zu verwenden, da
sonst die Gefahr besteht, dass Störungen hin-
sichtlich des Startverhaltens und des Betriebs
des Gasbrennwertgerätes auftreten, wodurch
Gefahr von Beschädigung des Gerätes und
Verletzung von Personen besteht.
Bei schlecht entlüftetem Flüssiggastank kann es
zu Zündproblemen kommen. Wenden Sie sich
in diesem Fall an den Befüller des Flüssiggas-
tanks.
Die einstellbare Speicherwassertemperatur
kann über 60°C betragen. Bei kurzzeitigem Be-
trieb über 60°C ist dieser zu beaufsichtigen, um
den Verbrühungsschutz zu gewährleisten. Für
dauerhaften Betrieb sind entsprechende Vor-
kehrungen zu treffen, die eine Zapftemperatur
über 60°C ausschließen, z.B. Thermostatventil.
Zum Schutz gegen Verkalkung sollte ab einer Gesamthärte
von 15°dH (2,5 mol/m³) die Warmwassertemperatur auf
maximal 50°C eingestellt werden.
Dieses ist gemäß der Trinkwassverordnung der untere
zulässige Wert für die Warmwassertemperatur, da bei ei-
ner täglichen Nutzung der Warmwasseranlage somit das
Risiko einer Vermehrung der Legionellen praktisch ausge-
schlossen ist. (bei Installation eines Trinkwasserspeichers
≤ 400 Ltr.; kompletter Wassertausch des Speichers durch
Benutzung innerhalb von 3 Tagen)
Ab einer Gesamthärte von mehr als 20°dH ist zur Trink-
wassererwärmung der Einsatz einer Wasseraufbereitung
in der Kaltwasserzuleitung zur Verlängerung der War-
tungsintervalle in jedem Fall erforderlich.
Auch bei einer Wasserhärte kleiner als 20°dH kann örtlich
ein erhöhtes Verkalkungsrisiko vorliegen und eine Enthär-
tungsmaßnahme erforderlich machen. Bei Nichtbeachtung
kann dies zu vorzeitigem Verkalken des Gerätes und zu
eingeschränktem Warmwasserkomfort führen. Es sind
immer die örtlichen Gegebenheiten vom zuständigen
Fachhandwerker zu prüfen.
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8. Normen und Vorschriften
Bild: Wolf-Gasbrennwerttherme
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