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2 Sicherheit
2.1
Bestimmungsgemässe Verwendung
2.2
Verantwortung des Betreibers
Metrohm-Produkte werden zur Analyse und Handhabung von Chemika-
lien eingesetzt.
Die Verwendung erfordert deshalb vom Benutzer grundlegende Kennt-
nisse und Erfahrung im Umgang mit Chemikalien. Ausserdem sind Kennt-
nisse in der Anwendung von Brandschutzmassnahmen notwendig, die in
Laboratorien vorgeschrieben sind.
Das Beachten dieser technischen Dokumentation und das Einhalten der
Wartungsvorgaben bilden einen wichtigen Bestandteil der bestimmungs-
gemässen Verwendung.
Jede über die bestimmungsgemässe Verwendung hinausgehende oder
andersartige Benutzung gilt als Fehlgebrauch.
Angaben zu den Betriebswerten und Grenzwerten einzelner Produkte
sind, falls relevant, im Abschnitt "Technische Daten" enthalten.
Die Überschreitung und/oder Nichtbeachtung der genannten Grenzwerte
beim Betrieb gefährdet Personen und Bauteile. Für Schäden, die durch
Nichtbeachtung dieser Grenzwerte entstehen, übernimmt der Hersteller
keine Haftung.
Die EU-Konformitätserklärung verliert ihre Gültigkeit, sobald Änderungen
an den Produkten und/oder den Komponenten vorgenommen werden.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass grundlegende Vorschriften über
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung in Chemielaboren eingehalten wer-
den. Der Betreiber hat folgende Verantwortungen:
Personal in der sicheren Handhabung des Produkts instruieren.
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Personal im Umgang mit dem Produkt gemäss Benutzerdokumentation
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schulen (z. B. installieren, bedienen, reinigen, Störungen beseitigen).
Personal bezüglich grundlegender Vorschriften über Arbeitssicherheit
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und Unfallverhütung schulen.
Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrille, Handschuhe) bereit-
■
stellen.
Geeignete Werkzeuge und Einrichtungen zur sicheren Ausführung der
■
Arbeiten bereitstellen.
Sicherheit
3
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