B5.
Vor der Montage sind die Leiterteile von Schmutz - vor allem an den Verbindungsflächen
- zu säubern. Die Leiterteile sollen nicht mit Zement, Mörtel oder ähnlichen Stoffen in
Berührung kommen. Mörtelreste sind unverzüglich zu entfernen. Besonders die Lauffläche
für das Auffanggerät auf der Innen- und Außenseite der Führungsschiene muß sauber
sein.
B6.
Beschädigte Teile nicht benutzen und nicht reparieren, sondern durch fabrikneue Teile
ersetzen.
B7.
Mindestdimensionierung für die Befestigung von Steigschutzleitern:
Die Mindestdimension der Schrauben beträgt M 12. Nach DIN 18799-3 sind bei Schorn-
steinen Schrauben aus nichtrostendem Stahl A 4 DIN ISO 3506-1 mindestens M 20 oder
bei Verankerungsabständen bis 1,25 m Schrauben M 12 vorgeschrieben. Die Bestellung
der Befestigungsbügel muß auf die Mindestdimensionierung ausgelegt sein.
B8.
Auf die ausschließliche Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln wird ver-
wiesen.
B9.
B10.
Der empfohlene Befestigungabstand beträgt 1.400 mm, der maximale 1.680 mm.
B 11.
Endet der Steigweg auf einem Podest, so muß gemäß BGV D 36 die Führungsschiene
mindestens 1.000 mm über Podestoberkante geführt werden. Bei einem Überstand von
mehr als 380 mm über dem letzten Befestigungspunkt ist aus statischen Gründen eine
Holmverstärkung 50 x 50 x 4 mm zu verwenden, die:
• über die letzten beiden Befestigungsbügel reicht,
• alle 560 mm fest mit einer Führungsschiene verbunden ist und
• keinen Stoss aufweist.
B 12.
Bei liegenden Bauwerken (z. B. Antennenmasten) oder bei Vorhandensein eines Gerüstes
empfehlen wir die Montage von oben nach unten.
Bei bereits bestehenden Bauwerken (z. B. an Gebäuden) erfolgt die Montage ohne Gerüst
von unten nach oben.
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Für Betonbauwerke empfehlen wir Injectionsanker oder Hinter-
schneiddübel (z. B. Hilti, Fischer, UPAT, Liebig); Verarbeitung unter
Beachtung der technischen Information des Herstellers. Für die ver-
schiedenen Mauerwerksarten empfiehlt sich nach Rücksprache mit der
Bauaufsichtsbehörde eine Einzelabnahme.
Zur Berechnung der Verankerungskräfte nach DIN 18799 sind folgende
Nachweise durchzuführen, wobei immer der ungünstigere zur Bemes-
sung herangezogen werden muß:
•Außergewöhnliche Einwirkungen (Absturzlast):
Hier ist eine in Holmachse wirkende Ersatzlast von F4 = 6 kN anzuneh-
men. Diese Last darf (soweit vorhanden) auf vier Befestigungselemen-
te verteilt werden.
• Veränderliche Einwirkungen (Verkehrslast):
Hier ist die Beanspruchung aus den 30 cm vor dem Leiterholm exzent-
risch angebrachten Gebrauchslasten F2 = 1,5 kN in Abständen von 2,0
m übereinander in Leiterrichtung wirkend und einer horizontal wirken-
den Ersatzlast von F5 = 0,3 kN (an ungünstigster Stelle) zu berechnen.
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