3 | Ausführungshinweise
3.1.4 Verordnungen und Normen für zulässige Brennstoffe
3.2 Installation und Genehmigung
Normenhinweis
3.2.1 Meldepflicht als Brennwertanlage
3.3 Aufstellungsort
8
1. BImSchV
EN ISO 17225-2
Der Kessel ist in einer geschlossenen Heizungsanlage zu betreiben. Der Installation
liegen folgende Normen zugrunde:
EN 12828 - Heizungsanlagen in Gebäuden
WICHTIG: Jede Heizungsanlage muss genehmigt werden!
Die Errichtung oder der Umbau einer Heizungsanlage ist an die Aufsichtsbehörde
(Überwachungsstelle) zu melden und durch die Baubehörde zu genehmigen:
Österreich: bei Baubehörde der Gemeinde / des Magistrates melden
Deutschland: dem Kaminkehrer/Schornsteinfeger/der Baubehörde melden
Eine Brennwertanlage mit Kondensateinleitung ist bei der regional zuständigen Behörde
zu melden (z.B. Abwasserverband in Österreich).
Anforderungen an den Untergrund:
▪ Eben, sauber und trocken
▪ Nicht brennbar und ausreichend tragfähig
Bedingungen am Aufstellungsort:
▪ Frostsicher
▪ Ausreichend beleuchtet
▪ Keine explosionsfähige Atmosphäre z. B. durch brennbare Stoffe,
Halogenwasserstoffe, Reinigungs- oder Betriebsmittel
▪ Einsatz über 2000 Meter Seehöhe nur nach Rücksprache mit Hersteller
▪ Schutz der Anlage vor Verbiss und Einnisten von Tieren (z. B. Nagern)
▪ Keine entzündlichen Materialien in Umgebung der Anlage
M2550022_de | Montageanleitung Pellets-Brennwertkessel PE1e Pellet 12-20 (ESP)
Erste Verordnung der deutschen Bundesregierung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) – in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26. Januar 2010,
BGBl. JG 2010 Teil I Nr.4
Feste Biobrennstoffe, Brennstoffspezifikationen und -klassen'
Teil 2: Holzpellets für die Verwendung im gewerblichen und
häuslichen Bereich