Vorwort
Unbeschadet der Bestimmungen hinsichtlich der Garantie in den für das Produkt
geltenden allgemeinen Bedingungen gilt in bezug auf die Garantien in jedem Fall
Folgendes:
1. Vorbehaltlich der Fälle, in denen die folgenden Bestimmungen etwas anderes
besagen, verbürgt sich Handicare dem Abnehmer des Produkts gegenüber für dessen
Tauglichkeit für den Zweck, für den das Produkt bestimmt wurde – gemäß der
Beschreibung in dieser Anleitung – und für die Qualität des Materials, aus dem das
Produkt hergestellt wurde, sowie für die Art und Weise, in der das Produkt gefertigt
wurde.
2. Die Reparatur oder der Austausch von Teilen des Produkts, die infolge von Mängeln
durch qualitativ mangelhaftes Material oder Herstellungsfehler notwendig sind, erfolgt
kostenlos, vorausgesetzt, diese Mängel sind innerhalb eines (1) Jahres nach dem
Datum der Lieferung des Produkts an den Abnehmer entstanden. Die
auszuwechselnden Teile müssen zu diesem Zweck franko an Handicare eingeschickt
werden. Die Demontage bzw. Montage dieser Teile geht zu Lasten des Abnehmers.
Zur kostenlosen Reparatur oder zum Austausch im Sinne des vorigen Hauptsatzes
kommen daher nicht in Betracht:
•
die Reparatur oder der Austausch von Teilen, die im Zusammenhang mit nach
einem (1) Jahr nach dem Datum der Lieferung des Produkts an den Abnehmer
entstandenen Mängeln notwendig sind;
•
die Reparatur oder der Austausch, die im Zusammenhang mit Mängeln
erforderlich sind, deren Ursache unrichtiger oder unsorgfältiger Gebrauch des
Produkts ist oder deren Ursache eine Benutzung des Produkts für eine andere als
dessen bestimmungsgemäße Verwendung ist, in welchem Zusammenhang gilt,
daß, wenn der Abnehmer ein Händler ist, dieser Händler Handicare vor
eventuellen Schadenersatzforderungen von Benutzern oder anderen Dritten für
Mängel schützt, deren Ursache unrichtiger oder unsorgfältiger Gebrauch des
Produkts ist;
•
Teile, die dem Verschleiß unterliegen, und wenn die Notwendigkeit zur Reparatur
oder zum Austausch dieser Teile die tatsächliche Folge normaler Abnutzung ist.
3. Unbeschadet der Bestimmungen in Punkt 2 gilt hinsichtlich eines elektrischen
Produkts, daß in bezug auf die Batterie, die ein Teil des Produkts ist, eine Garantie
lediglich im Falle von Störungen oder dem nicht Funktionieren der Batterie gewährt
wird, wenn dies nachweislich die unmittelbare Folge von Material- oder
Herstellungsfehlern ist. Eine Störung oder das nicht Funktionieren der Batterie infolge
der normalen Abnutzung fällt nicht unter die Garantie im Sinne dieser
Garantiebestimmungen. Ebenso wenig fallen Störungen oder das nicht Funktionieren
unter diese Garantie, wenn diese die Folge zweckwidrigen oder unsachgemäßen
Gebrauchs des Produkts oder der dazu gehörigen Batterie sind, einschließlich des
unrichtigen Aufladens der Batterie und der Unterlassung der Durchführung
rechtzeitiger und guter Wartung, in welchem Zusammenhang ferner gilt, daß, wenn
der Abnehmer ein Händler ist, dieser Händler Handicare vor eventuellen
Schadenersatzforderungen von Benutzern oder anderen Dritten schützt, deren
Ursache der oben gemeinte unrichtige oder unsorgfältige Gebrauch des Produkts oder
der dazu gehörigen Batterie ist.
4. Die in den oben genannten Bestimmungen ausgedrückten Garantien entfallen in
jedem Fall, wenn:
•
den Richtlinien von Handicare zur Wartung des Produkts nicht oder nur
unzureichend Folge geleistet wurde;
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