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Garen Mit Heißluft; Warmhalten Von Speisen; Feuchte Heißluft; Informationen Zur Entsorgung - Zanussi ZCV65311XA Benutzerinformation

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Beträgt die Garzeit mehr als 30 Minuten, reduzieren
Sie die Ofentemperatur je nach Gardauer 3 - 10
Minuten vor Ablauf des Garvorgangs auf die
Mindesttemperatur. Durch die Restwärme des
Backofens werden die Speisen weiter gegart.
Nutzen Sie die Restwärme, um andere Speisen
aufzuwärmen.
Halten Sie die Unterbrechungen beim Backen so
kurz wie möglich, wenn Sie mehrere Backwaren
gleichzeitig zubereiten.
Garen mit Heißluft
Nutzen Sie, wenn möglich, die Garfunktionen mit
Heißluft, um Energie zu sparen.

INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG

Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall
gesammelt und zurückgenommen werden, es darf
also nicht in den Hausmüll gegeben werden. Das
Gerät kann z. B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe
zu deren Rücknahmepflichten unten) abgegeben
werden. Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des
zu entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen
alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom Altgerät
getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst
dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf
dem Altgerät zu löschen.
Hinweise zum Recycling
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Warmhalten von Speisen

Wählen Sie die niedrigste Temperatureinstellung,
wenn Sie die Restwärme zum Warmhalten von
Speisen nutzen möchten.
Feuchte Heißluft
Diese Funktion ist entwickelt worden, um während
des Garvorgangs Energie zu sparen. Weitere
Informationen finden Sie im Kapitel „Backofen –
Täglicher Gebrauch", Ofenfunktionen.
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit
diesem Symbol gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere Verpackungen,
nicht im Hausmüll sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entsprechenden
örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und Gesundheitsschutz
auch elektrische und elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber in
Deutschland
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro-
und Elektronikgeräte vertreibt oder sonst
geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet,
bei Abgabe eines neuen Geräts ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Solche
Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind (kleine
Elektrogeräte), im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem
Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes geknüpft, kann aber auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn
das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den
Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber

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