2 | Sicherheit und Verantwortung
Grundlegende Sicherheitshinweise
der Maschine arbeitet, folgende Mindestanforde-
rungen erfüllen:
Die Person ist körperlich und geistig fähig, die Ma-
schine zu kontrollieren.
Die Person kann die Arbeiten mit der Maschine
im Rahmen dieser Betriebsanleitung sicher aus-
führen.
Die Person versteht die Funktionsweise der Ma-
schine im Rahmen ihrer Arbeiten und kann die
Gefahren der Arbeit erkennen und vermeiden.
Die Person hat die Betriebsanleitung verstanden
und kann die Informationen umsetzen, die über
die Betriebsanleitung vermittelt werden.
Die Person ist mit dem sicheren Führen von Fahr-
zeugen vertraut.
Für Straßenfahrten kennt die Person die relevan-
ten Regeln des Straßenverkehrs und verfügt über
die vorgeschriebene Fahrerlaubnis.
2.1.2.1.2 Qualifikationsstufen
Für die Arbeit mit der Maschine werden folgende
Qualifikationsstufen vorausgesetzt:
Landwirt
Landwirtschaftliche Hilfskraft
Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tä-
tigkeiten können grundsätzlich von Personen mit
der Qualifikationsstufe „Landwirtschaftliche Hilfskraft"
ausgeführt werden.
2.1.2.1.3 Landwirt
Landwirte nutzen Landmaschinen für die Bewirtschaf-
tung von Feldern. Sie entscheiden über den Einsatz
einer Landmaschine für ein bestimmtes Ziel.
Landwirte sind mit der Arbeit mit Landmaschinen
grundsätzlich vertraut und unterweisen bei Bedarf
landwirtschaftliche Hilfskräfte in der Benutzung der
Landmaschinen. Sie können einzelne, einfache In-
standsetzungen und Wartungsarbeiten an Landma-
schinen selbst ausführen.
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MG6967-DE-DE | E.1 | 26.09.2022 | © AMAZONE
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