– wenn das Gerät mit Ersatz-, Ergänzungs- oder Zubehörtei-
len versehen wird, die keine Originalteile des Herstellers
sind oder vom Hersteller nicht freigegeben worden sind.
Dies gilt insbesondere im Fall einer vernetzten Steuerung
des Geräts, wenn die Steuergeräte und Software nicht von
Truma freigegeben wurden oder wenn das Truma Steuerge-
rät (z. B. Truma CP plus, Truma iNetBox) nicht ausschließ-
lich für die Steuerung von Truma Geräten oder von Truma
freigegebenen Geräten verwendet wird,
– infolge von Schäden durch Fremdstoffe (z. B. Öle, Weich-
macher im Gas), chemische oder elektrochemische Einflüs-
se im Wasser oder wenn das Gerät sonst mit ungeeigneten
Stoffen in Berührung gekommen ist (z. B. chemische Pro-
dukte, entflammbare Stoffe, ungeeignete Reinigungsmittel),
– infolge von Schäden durch anormale Umwelt- oder sach-
fremde Betriebsbedingungen,
– infolge von Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatas-
trophen, sowie durch andere Einflüsse, die nicht von Truma
zu verantworten sind,
– infolge von Schäden, die auf unsachgemäßen Transport
zurückzuführen sind,
– infolge von Veränderungen am Gerät einschließlich an
Ersatz-, Ergänzungs- oder Zubehörteilen und deren Installa-
tion, insbesondere der Abgasführung oder am Kamin durch
den Endkunden oder durch Dritte.
3. Geltendmachung der Garantie
Die Garantie ist bei einem autorisierten Servicepartner oder
beim Truma Servicezentrum geltend zu machen. Alle Adres-
sen und Telefonnummern finden Sie unter www.truma.com
im Bereich „Service".
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Truma Servicezentrum
Wernher-von- Braun-Straße 12
85640 Putzbrunn, Deutschland
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir
bei Kontaktaufnahme die folgenden Informationen bereit zu
halten:
– detaillierte Mangelbeschreibung
– Seriennummer des Gerätes
– Kaufdatum
Der autorisierte Servicepartner oder das Truma Service-
zentrum legen jeweils die weitere Vorgehensweise fest. Um
eventuelle Transportschäden zu vermeiden, darf das betroffe-
ne Gerät nur nach vorheriger Rücksprache mit dem autorisier-
ten Servicepartner oder dem Truma Servicezentrum versen-
det werden.
Wenn der Garantiefall vom Hersteller anerkannt wird, über-
nimmt der Hersteller die Transportkosten. Liegt kein Garan-
tiefall vor, wird der Verbraucher entsprechend informiert und
die Reparatur- und Transportkosten gehen zu seinen Lasten.
Von Einsendungen ohne vorherige Rücksprache bitten wir
abzusehen.
13