Feuerungsanleitung - Holz
Erstes Heizen
Während der ersten Inbetriebnahme härtet der Ofenlack aus und kann etwas Geruch verursachen,
weshalb man für eine gute Entlüftung sorgen sollte. Unter Umständen kann die Türdichtung und
der Aschekasten mit der Lackoberfläche leicht verkleben, weshalb diese nach der ersten Feuerung
zunächst vorsichtig geöffnet werden sollten.
Zum Thema Brennstoff
Zulässige Brennstoffe
Kaminöfen von HWAM sind gemäß Normvorschriften (EN) nur für die Verbrennung von Holz zuge-
lassen.
Es wird empfohlen, trockenes Holz mit einer Restfeuchte von 12-18% zu verwenden. Bei Holz mit
einem höheren Feuchtigkeitsgrad sind Versottung, umweltschädliche Emissionen und schlechte
Brennwertausnutzung die Folge.
Empfohlene Holzarten
Als Brennstoff für diesen Ofen eignet sich Holz von Birken, Buchen, Eichen, Ulmen, Eschen,
Nadel- und Obstbäumen usw. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Arten sind weniger im
Brennwert als vielmehr im Raumgewicht zu suchen. Da 1 m³ Buchenholz mehr wiegt als z.B. die
gleiche Menge Rotfichte, muss von der Rotfichte mehr Holz verwendet werden, um gleichen Heiz-
effekt wie bei der Buche zu erzielen. Härtere Holzarten wie Esche, Buche, Eiche und Ulme sind zwar
schwerer zu entzünden, brennen dafür langsamer und erzeugen mehr Glut. Leichte Holzarten wie
Birke, Ahorn, Fichte und Kiefer sind einfacher zu entzünden, verbrennen jedoch wesentlich schneller.
Aus diesem Grund eignen sich die leichten Holzarten in erster Linie zum Anzünden, während die
schweren Hölzer mit einer längeren Brenndauer überzeugen.
Unzulässige Brennstoffe
Folgende Brennstoffe dürfen nicht verfeuert werden:
• Bedrucktes Papier
• Spanplatten
• Kunststoffe
• Gummi
• Brennbare Flüssigkeiten
• Abfall wie Milchpackungen
• Lackiertes, bemaltes oder imprägniertes Holz
Eine Verfeuerung dieser Materialien ist unzulässig, weil sich dabei gesundheits- und umwelt-
schädliche Stoffe bilden. Da hierbei auch Kaminofen und Schornstein Schaden nehmen können,
entfällt die Garantie bei Zuwiderhandlung.
Lagerung des Brennholzes
Ein Wassergehalt von 12-18% wird erreicht, wenn frisch gefälltes Holz mindestens 1 Jahr lang, vor-
zugsweise aber 2 Jahre, im Freien unter einer Überdachung gelagert wird. Im Haus aufbewahrtes
Holz wird leicht zu trocken und verbrennt daher zu schnell. Dies gilt jedoch nicht für Anmachholz,
das vor der Benutzung einige Tagen drinnen liegen sollte.
Es wird empfohlen, mit einem Feuchtigkeitsmessgerät den Feuchtigkeitsgehalt des zu verbren-
nenden Holzes regelmäßig zu überprüfen, damit dieser nicht zu hoch ist. Dafür soll das Holzstück
gespalten und die Messung direkt in der Mitte der frisch gespaltenen Seite durchgeführt werden.
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