8.4
Allgemeine Garantiebedingungen
Diese Garantie vom 01.06.1998 gewährt die ELSA AG den Erwerbern von ELSA-Produkten nach
ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach
Maßgabe der folgenden Bedingungen:
1
a)
b)
c)
d)
2
Die Garantiezeit beträgt für dieses ELSA-Produkt sechs Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit dem
Tag der Lieferung des Gerätes durch den ELSA-Fachhändler. Garantieleistungen bewirken weder
eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garan-
tiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
3
a)
b)
c)
d)
4
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a)
b)
Garantieumfang
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form
geleistet, daß Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt gewor-
den sind, nach unserer Wahl kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hier-
zu behalten wir uns vor, das defekte Gerät gegen ein Nachfolgeprodukt auszutauschen oder
dem Käufer den Original-Kaufpreis gegen Rückgabe des defekten Geräts zu erstatten.
Handbücher und evtl. mitgelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns getragen, nicht aber die Kosten für
den Versand vom Erwerber zur Service-Werkstätte und/oder zu uns.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Wir sind berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Ände-
rungen (z.B. Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Tech-
nik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein
Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Garantiezeit
Abwicklung
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche un-
verzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen geltend zu machen.
Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse beschädigt), sind unverzüg-
lich gegenüber der Transportperson und uns geltend zu machen. Äußerlich nicht erkennbare
Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen
nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der Transportperson und uns zu reklamieren.
Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt und/
oder das instandgesetzte Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des Er-
werbers.
Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät das Rechnungsoriginal
vorgelegt wird.
Ausschluß der Garantie
wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtig-
keit, Stromschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde;
wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der tech-
nischen Spezifikationen liegen;
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Anhang
ELSA MicroLink 56k Internet II
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