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Allgemeine Informationen
2.4 Elektronik-Altgeräte-Entsorgung
1. Sammlung
Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten sind entsprechend den länderspezi schen Regelungen verp ichtet,
Altgeräte getrennt zu sammeln. Elektro- und Elektronik-Altgeräte dürfen nicht gemeinsam mit dem
unsortierten Hausmüll entsorgt werden. Die getrennte Sammlung ist Voraussetzung für das Recycling und
die Verwertung, wodurch eine Ressourcenschonung der Umwelt erreicht wird.
2. Rückgabe- und Sammelsysteme
Im Entsorgungsfall Ihres Gerätes darf das Gerät nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Die Good Doctors Germany GmbHhat dazu Entsorgungsmöglichkeiten gescha en.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Good Doctors Germany GmbH oder Ihren Händler.
3. Entnahme des Akkus zur Entsorgung
Zur Entsorgung des Akkus wenden sich an die Good Doctors Germany GmbH oder Ihren Händler.
4. Bedeutung der Symbole
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die mit diesen Symbolen gekennzeichnet sind, dürfen gemäß EU-Richtlinie
nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
2.5 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Kamera ist ausschließlich für die Erstellung von intra- und extraoralen Aufnahmen in Zahnarztpraxen
bestimmt.
2.6 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
2.7 Verwendung von Zusatzgeräten
An die Kamera dürfen nur Zusatzgeräte (Computer) angeschlossen werden, die der Norm IEC
60950-1 (EN 60950-1) entsprechen. Die Computer-Anlage muss sich außerhalb der Patientenumgebung
(1,5 m vom Patientenuntersuchungsbereich) be nden. Falls dies nicht gewährleistet ist, muss die verwendete
Computer-Anlage nach IEC 60601-1 (EN 60601-1) aufgebaut werden.
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Intraorale Kamera mit Autofokus