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4.5 Sicherheitsmaßnahmen (vom Betreiber durchzuführen)
Es wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber das Bedien- und Wartungspersonal:
über die Schutzeinrichtungen des Ventilators unterweist,
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bezüglich der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen überwacht.
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Diese Betriebsanleitung ist für die zukünftige Verwendung aufzubewahren.
Die Häufigkeit von Inspektionen und Kontrollmaßnahmen muss eingehalten werden.
die Kapitel Transport, Aufstellung und Montage, Wartung, Störung/Ursache/Behebung
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müssen von einer Fachkraft verstanden werden. Arbeiten, die in diesem Kapitel beschrie-
ben sind, sind nur von Fachkräften auszuführen.
4.6 Pflichten des Betreibers
Der Betreiber muss sich die örtliche Betriebserlaubnis einholen und die damit verbundenen
Auflagen beachten.
Zusätzlich muss er die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen für
die Sicherheit des Personals (Unfallverhütungsvorschriften)
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die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung und Wartung)
die Produktentsorgung (Abfallgesetz)
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die Materialentsorgung (Abfallgesetz)
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die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung)
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und die Umweltschutzauflagen
08.2022
Betriebsanleitung
Kleinradialventilatoren
HF R 75-16 D | HF R 110-18 D
In dem EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) sind die natio-
nale Umsetzung der Rahmenrichtlinie (89/391/EWG) sowie die
dazugehörigen Einzelrichtlinien und davon besonders die Richtlinie
(89/655/EWG) über die Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeit-
nehmer bei der Arbeit, jeweils in der gültigen Fassung, zu beachten
und einzuhalten.
einhalten.
Um das Entstehen von Zündquellen zu vermeiden, ist das
Bedienungs- und Wartungspersonal für die Durchführung von Rei-
nigungs- und Wartungsarbeiten entsprechend auszurüsten und zu
unterweisen, z. B.
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kein funkenreißendes Werkzeug verwenden,
absolutes Rauchverbot einhalten,
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keine Zündquellen betätigen (z. B. Feuerzeug u. ä.).
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www.hlu.eu