Farmtech d.o.o.
Der An- bzw. Abbau darf nur bei abgestelltem Motor des Zugfahrzeuges erfolgen.
Schutzgitter und Schutztrichter der Gelenkwelle sowie Zapfwellenschutz müssen
angebracht sein und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Überlastkupplungen sind maschinenseitig anzubringen.
Die Gelenkwelle ist auf die Zapfwellenstummel an Maschine und Zugfahrzeug soweit
aufzuschieben, bis die Sicherheitsverriegelungen einwandfrei einrasten. Bei Fixierungen
mittels Verschiebungen sind diese Fixierungen soweit einzuschieben, dass sie sich nicht
selbsttätig wieder lösen können.
Vor Einschalten der Zapfwelle ist sicherzustellen, dass die Zapfwellendrehrichtung des
Zugfahrzeuges mit der Drehrichtung der Maschine übereinstimmt.
Zapfwelle nie bei abgestelltem Motor des Zugfahrzeuges einschalten.
Vor Einschalten der Zapfwelle ist sicherzustellen, dass sich niemand im Bereich der
Gelenkwelle und im Streubereich hinter der Maschine befindet. Mit Einschalten der
Zapfwelle läuft das Streuwerk sofort an!
Die Zapfwelle darf nur bei niedriger Motordrehzahl langsam und dosiert eingeschaltet und
ausgeschaltet werden.
Vor Einschalten der Zapfwelle ist sicherzustellen, dass die gewählte Zapfwellendrehzahl der
Zugmaschine mit der
Universalstreuer ist ausgelegt für eine Drehzahl von 1000 U/Min.
Bei Arbeiten mit der Zapfwelle / Gelenkwelle darf sich niemand im Bereich der drehenden
Zapfwelle / Gelenkwelle, des drehenden Antriebs unter der Maschine, im Bereich des
Streuaggregates und hinter der Maschine im Streubereich aufhalten.
Gelenkwellen dürfen nicht unter Volllast bei Kurvenfahrt laufen. Bei Kurvenfahrt ist der
Zapfwellenantrieb mit niedrigster Drehzahl laufen zu lassen oder auszuschalten außer wenn
Sie eine Gelenkwelle mit Doppel-Drehgelenk 80˚ haben.
In eng gefahrenen Kurven ist der Zapfwellenantrieb auszuschalten.
Zapfwelle immer abschalten, wenn sie nicht benötigt wird.
Nach dem Abschalten der Zapfwelle läuft das angetriebene Aggregat-bedingt durch die
Schwungmasse- nach. Ein angemessener Sicherheitsabstand ist einzuhalten solange das
Aggregat nicht zum Stillstand gekommen ist.
Reinigen, Schmieren und Einstellen der zapfwellengetriebenen Maschine oder der
Gelenkwelle nur bei abgeschalteter Zapfwelle, stillstehendem Aggregat und abgestelltem
Motor des Zugfahrzeuges!
Bei abgekuppelter Maschine ist die Gelenkwelle in der Halteeinrichtung abzulegen. Bei
Maschinen mit Untenanhängung ist die Gelenkwelle auf der Zugdeichsel abzulegen.
Schäden an Gelenkwelle oder Zapfwellenantrieb sind sofort zu beseitigen.
Sicherheitskupplung die ausgleitet muss umgehend ausgewechselt werden. Im
Gegenteil kann es zu Beschädigung von Bauteilen kommen.
Falls der Universalstreuer längere Zeit nicht eingesetzt wird, muss die
Kardanwelle sauber und trocken gehalten werden, so kann eine Korrosion
des Gleitschuhs verhindert wird.
2.22. Laderaum / Kratzboden
Der Laderaum bzw. der Kratzboden der Maschine dürfen während des Betriebes der
Maschine nicht betreten werden.
Vor Betreten des Laderaumes sind der Antrieb des Kratzbodens und der Antrieb des
Streuaggregates abzuschalten und soweit zu sichern, dass er nicht unbeabsichtigt wieder
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zulässigen Drehzahl der
Betriebsanleitung | MEGAFEX | R4
Aggregate übereinstimmt. Der